Nachbar geht in Widerspruch nach genehmigten Bauantrag

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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H

haydee

Bleibe ruhig und schiebe keine Panik.
Dein zukünftiger Nachbar ist einfach nur ein Vollpfosten, der vermutlich das mit der Grenze nicht zu genau genommen hat oder der Lärm nicht will oder meint eine Behinderung ist ansteckend.

Geht zum Anwalt und laßt das aus der Welt schaffen. Ihr bekommt euer Haus.

Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Iss mit deinen Kindern ein Eis.
 
kaho674

kaho674

Es steht alles auf dem Spiel, sogar die Zukunft unseres behinderten Kindes, wegen dem wir diesen Bau nur machen.
Sorry, Nicole. Aber das ist doch Käse. Selbst wenn der Nachbar ein berechtigtes Interesse durchsetzen könnte, dann muss eben noch mal neu geplant werden. Aber das ist kein Weltuntergang und schon gar nicht tangiert es die Zukunft Eures Kindes. Also echt, jetzt bleib mal locker.
 
E

Escroda

Tut mir echt sehr leid.
Ja, mir auch. Zu viele Widersprüche bei den Fakten, zu viele Klischees, zu wenig Resonanz auf die sinnvollen Beiträge.
dass besagte Nachbarn hier mitlesen
Wenn sie das machten, hätten sie den Fall sicher schon erkannt. Den Lageplan hast Du ja schon veröffentlicht, leider einen veralteten, der Bebauungsplan ist sowieso ein öffentliches Dokument - woher also der plötzliche Sinneswandel?
und uns dann einen Schuh daraus drehen.
Einen Schuh fänd' ich gut. Aber da Du hier keine Rechtsberatung bekommst, sondern nur Einschätzungen und Meinungen von Leuten mit mehr oder weniger Ahnung, aus denen vielleicht eine Tendenz abzuleiten wäre, wird dem Nachbarn auch kaum ein brauchbarer Strick gelingen.

Zumindest die Unstimmigkeiten hättest Du aufklären können. So wird ein weiteres Mal meine Paranoia von erfundenen Threads geschürt.
 
S

Steven

Hallo

mir geht es auch so.
Bisher steht:

böser Nachbar
Behindertes Kind
Verständissvolles Bauamt
Und ansonsten nichts konkretes.

Ich weiß wirklich nicht, um was es eigentlich geht.
Reflektiere mal in dich, ob es wirklich ein Problem "Nachbar" gibt, oder ob du die Lösung des Problems inne hast.

Steven
 
S

Snowy36

Zumindest die Unstimmigkeiten hättest Du aufklären können. So wird ein weiteres Mal meine Paranoia von erfundenen Threads geschürt.
Nur weil jemand keine Lust hat alles von sich Preis zu geben ist der Thread nicht gleich erfunden.....

@Nicole: dein 70Jähriger Nachbar wird hier wohl eher nicht mitlesen gehe ich von aus

Ich lese den Plan übrigens so: rechts öffentliche Fläche, also darf Abstandsfläche hier reinfallen, wenn das allerdings ein anderes Baugrundstück ist dürft ihr das so nicht machen.
Links aus dem Bild der Nachbar, der jetzt noch eine Garage bauen möchte und diese kann und darf genau auf die Grenze , so wie Eure das auch dürfte normalerweise.

Einzig die Aufschüttungen betreffen den Nachbarn unmittelbar, können wir aber nichts zu sagen da wir nicht wissen wie hoch sein Grundstück aufgeschüttet ist im Verhältnis zu deinem.

Ich kenne bisher eine Widerspruchsfrist von 1 Monat. Wenn die abgelaufen ist , kann er m.E. nichts mehr tun....
 
E

Escroda

Nur weil jemand keine Lust hat alles von sich Preis zu geben
Es geht doch gar nicht darum, alles preiszugeben, sondern das bereits Preisgegebene richtig zu stellen. Was soll das, einen nicht mehr aktuellen Lageplan einzustellen, aus dem die angeblichen Abweichungen nicht hervorgehen, mit Ausnahme der Dachneigung, bei der ich mich frage, warum eine Reduzierung der Dachneigung um 6° der Barrierefreiheit zuträglich sein soll.
wenn das allerdings ein anderes Baugrundstück ist dürft ihr das so nicht machen.
Doch, wenn der Nachbar einer Baulast zugestimmt hat.
und diese kann und darf genau auf die Grenze
Was zu prüfen wäre. Laut Lageplan hat er bis zu 2,8m aufgeschüttet und will darauf noch eine Garage setzen. Das dürfte den Rahmen der Privilegierungsbedingungen sprengen.
können wir aber nichts zu sagen da wir nicht wissen wie hoch sein Grundstück aufgeschüttet ist im Verhältnis zu deinem.
Die Höhen stehen doch im Lageplan. Ob die TE tatsächlich im Norden 3,6m (!) anschütten will, bleibt wegen des veralteten Planes ungeklärt, ebenso wie die geplante Geländemodellierung im Grenzbereich.
Ich kenne bisher eine Widerspruchsfrist von 1 Monat.
Da sagst Du es ja selber. Der Nachbar kann gar keinen Widerspruch mehr nach über drei Monaten geltend machen.
Änderung liegt dem Bauamt vor (wurde aber ursprünglich so genehmigt).
Vermutlich sind von der TE Nachträge zur Baugenehmigung beantragt worden. Dabei ist der Nachbar beteiligt worden (zu hohe Stützmauer) und hat Einwendungen erhoben. Daher auch die geringe Beruhigungswirkung der Beiträge, die auf die beteiligten Parteien bei Anfechtung der Baugenehmigung, nämlich Nachbar und Bauamt, verweisen. Nebenbei hat der Architekt der TE dem Nachbarn gegenüber fallen lassen, dass er seine Garage nicht bauen kann, wenn er der 3,6m hohen Stützmauer nicht zustimmt. Und schon ist der Nachbarschaftsstreit da.

Selbst wenn nicht alles erfunden ist, so wimmelt es doch von Unstimmigkeiten, angefangen vom eingeschalteten (#1) bzw. einzuschaltenden Anwalt (#60) über den unleserlichen, veralteten Lageplan bis zum barrierefreien Bungalow auf einem Hanggrundstück mit mehr als 6m Höhenunterschied.
 
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