jetzt schießt euch nicht auf das "an" und "auf" ein, was überhaupt? Einmal heißt es Baugrenze (Baufenster?) einmal Grundstücksgrenze.
Es gibt hier kein auf, die Grundstücksgrenze ist ein gedacht Bleistift dicke Linie, da geht keiner mit einem dicken Pinsel hin und malt eine Strafraumgrenze. Selbst da gehört die Linie zum Strafraum
Man könnt nu noch diskutieren, was das Katasterrecht für eine Genauigkeit der Grenzpunkte angibt, in MV sind es 6 cm nach rechts und links also eine Unsicherheit von 12 cm...nu sag mir mal wo da "auf" und "an" sein soll...
Ich kann mich ansonsten nur wiederholen, gib deinem RA das Mandat und halt dich da raus. Der RA soll Akteneinsicht fordern und der RA soll die Schriftwechsel führen.