Nur weil jemand keine Lust hat alles von sich Preis zu geben
Es geht doch gar nicht darum, alles preiszugeben, sondern das bereits Preisgegebene richtig zu stellen. Was soll das, einen nicht mehr aktuellen Lageplan einzustellen, aus dem die angeblichen Abweichungen nicht hervorgehen, mit Ausnahme der Dachneigung, bei der ich mich frage, warum eine Reduzierung der Dachneigung um 6° der Barrierefreiheit zuträglich sein soll.
wenn das allerdings ein anderes Baugrundstück ist dürft ihr das so nicht machen.
Doch, wenn der Nachbar einer Baulast zugestimmt hat.
und diese kann und darf genau auf die Grenze
Was zu prüfen wäre. Laut Lageplan hat er bis zu 2,8m aufgeschüttet und will darauf noch eine Garage setzen. Das dürfte den Rahmen der Privilegierungsbedingungen sprengen.
können wir aber nichts zu sagen da wir nicht wissen wie hoch sein Grundstück aufgeschüttet ist im Verhältnis zu deinem.
Die Höhen stehen doch im Lageplan. Ob die TE tatsächlich im Norden 3,6m (!) anschütten will, bleibt wegen des veralteten Planes ungeklärt, ebenso wie die geplante Geländemodellierung im Grenzbereich.
Ich kenne bisher eine Widerspruchsfrist von 1 Monat.
Da sagst Du es ja selber. Der Nachbar kann gar keinen Widerspruch mehr nach über drei Monaten geltend machen.
Änderung liegt dem Bauamt vor (wurde aber ursprünglich so genehmigt).
Vermutlich sind von der TE Nachträge zur Baugenehmigung beantragt worden. Dabei ist der Nachbar beteiligt worden (zu hohe Stützmauer) und hat Einwendungen erhoben. Daher auch die geringe Beruhigungswirkung der Beiträge, die auf die beteiligten Parteien bei Anfechtung der Baugenehmigung, nämlich Nachbar und Bauamt, verweisen. Nebenbei hat der Architekt der TE dem Nachbarn gegenüber fallen lassen, dass er seine Garage nicht bauen kann, wenn er der 3,6m hohen Stützmauer nicht zustimmt. Und schon ist der Nachbarschaftsstreit da.
Selbst wenn nicht alles erfunden ist, so wimmelt es doch von Unstimmigkeiten, angefangen vom eingeschalteten (#1) bzw. einzuschaltenden Anwalt (#60) über den unleserlichen, veralteten Lageplan bis zum barrierefreien Bungalow auf einem Hanggrundstück mit mehr als 6m Höhenunterschied.