Y
ypg
Der Gestaltungsplan ist Anlage des Kaufsvertrages und unterschrieben... ok, bei uns Pachtvertrag, aber egal.Das mit den Friedhofshecken finde ich hingegen, das ist ne Frechheit. Ob Du die magst, das ist doch egal, wenn ich die mag, will ich sie pflanzen. Dafür machst Du evtl. was, was ich nicht mag, am Ende sogar schwarze, blanke Dachziegel. So what, jeder soll nach seiner Facon selig werden. Friedrich der Große. Hat recht, der Mann. Karsten
Ist ja das gleiche mit den B-Plänen: wenn Putz oder Klinker vorgeschrieben ist, kann ich nicht hinterher rumnölen - ich hätte ja nicht kaufen müssen.
Um wieder beim weitläufigemThema Garten zu bleiben: bei uns sind einzelstehende Gartenhäuser nicht gern gesehen. Da auch ich hier kein Problem für uns sehe, ich aber mein Gewächshaus wollte, rief ich bei der Gemeinde an:
da ein Gewächshaus kein Gartenhaus ist (zur Unterbringung von irgendwelchen Sachen) und ein Gewächshaus die Nutzung eines Gartens unterstützt, ist natürlich ein Gewächshaus erlaubt -> Definition Garten