Nachbarn wollen neuen Zaun, obwohl da einer steht.

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S

sauerpeter

Hallo Zusammen,

mal kurze Frage. Auf der rechten Grundstücksseite (ca.70m) stehe ein Maschendrahtzaun, Höhe ca. 1,25m. Dahinter haben die Nachbarn solch einen Sichtschutz aus Holz. Solch Wände, wie man sie im Baumarkt kaufen kann.

Nun fragt mich die Nachbarin am Wochenende, was wir uns bzgl. eines neuen Zauns überlegt haben!!! Ich sagte erstmal, gar nichts, weil wir aktuell noch mit dem Haus zu tun haben und dann mit der Einfahrt und Terrasse usw.

Ich bin mir gerade nicht sicher, von wem der Zaun ist. Ob unser rechter Nachbar den Maschendrahtzaun gezogen hat oder ob das vom damaligen Besitzer ist. Das erfrage ich mal, der wohnt hinter uns :)

Aber wenn dort ein Zaun aktuell steht, dann muss ich doch keinen neuen ziehen oder? Zumal wir eh wieder nur Maschendraht machen würden in 1,25m Höhe (Mindestvorgabe in Brandenburg). Also was soll ich einen Zaun durch einen identischen ersetzen, der nur eine andere Farbe hat? Aktuell der Zaun ist noch gut in Schuss.

Gemäß Nachbarschartsgesetz wäre ich an der rechten Grundstücksseite verpflichtet einzufrieden. Aber es besteht ja eine Einfriedung. Falls der Zaun vom aktuellen rechten Nachbar gezogen worden wäre vor Jahren, kann er diesen dann einfach wegnehmen und mich verpflichten einen neuen zu ziehen?
Hab das nämlich das Gefühl, die wollen einen neuen Zaun....

Wer kann helfen? Ich meine dann kann ich ja das Geld gelich verbrennen, wenn ich den einen zaun abreiße und einen identischen in anderer Farbe kaufe und hinstelle. Ist ja sinnlos...
 
C

Curly

also ich würde ihm sagen, dass er gerne einen neuen Zaun hinstellen darf, diesen dann aber auch bezahlen soll und das du mit dem alten zufrieden bist. Er kann doch nicht von dir erwarten, dass du mit ihm einen neuen Zaun kaufst, es sei denn der alte Zaun ist schon kaputt oder sieht total vergammelt aus.

LG
Sabine
 
S

sauerpeter

Nee, der ist noch gut in Schuss. Deswegen wollte ich mich erstmal erkundigen.
Aber was wäre, wenn er den Zaun mal vor Jahren gezogen hat? Kann er den dann einfach abreißen, was zur Folge hätte, das ich dann gemäß Nachbarschaftsgetz Brandenburg einen neuen stellen muss?

Wenn das so ist, so müsste ich ihm den aktuellen Zeitwert bezahlen, so hatte ich es die Tage mal irgendwo gelesen.
 
M

Mike29

Mit dem Zeitwert und so gibt es imho irgendeine Regelung, wenn das Nachbargrundstück noch nicht bebaut oder verkauft ist und man dann quasi den Zaun des Nachbarn (weil seine Zuständigkeit) aufstellt. Dann kann sich der Nachbar vom späteren Nachbarn den Zeitwert für einen ortsüblichen Zaun erstatten lassen. Könnte in deinem Falle evtl. zutreffen.

Wenn er ihn irgendwann mal aufgestellt hat, dann kann er ihn natürlich abreißen, wann es ihm gefällt. Ist ja seiner. Hier wärst du dann in der Pflicht einzufrieden, wie du ja schon selber geschrieben hast (rechter Zaun deine Pflicht).

Wenn der Zaun dir gehört, weil mit Grundstück gekauft, dann lass ihn stehen, bis er dir nicht mehr gefällt oder der Zaun seiner Aufgabe nicht mehr nachkommen kann.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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