Basti2709
Das ich nicht zum Nachbar stürme und es ihm so an den Kopf knalle ist mir klar. Natürlich werde ich versuchen es freundlich rüberzubringen. Im Endeffekt beinhaltet dein Vorschlag so ziemlich das gleiche...ist wie gesagt nur eben netter formuliert.Oh man...man kann das doch alles etwas freundlicher verpacken und nicht gleich mit dem erhobenen Zeigefinger kommen!
Grenzsteine sind sehr wohl vorhanden, nur waren diese bis letzte Woche überwachsen. Beim Bau ihres Hauses vor ca. 10 Jahren, war dem Nachbar wohl bewusst wo die Grenze verläuft. Da zum Beispiel die Hecke, welche das Grundstück im Garten begrenzt, genau am hinteren Grenzstein endet. Sowie die Pflasterung der Einfahrt, welche ebenfalls genau bis zur Grenze geht. Hätte er die Sträucher auf seiner Seite gepflanzt, wäre nicht mehr neben die Garage in seinen Garten gekommen (siehe Zeichnung oben).Das kann mal passieren - gerade dann, wenn es keine Zäune oder Grenzsteine gibt. Ob bewusst oder unbewusst, da kann ganz schnell die Pflanzschnur mal verrutschen und schon werden die Ballen versetzt gesetzt. Manchmal ist es auch völlig (un)überlegt, auf die Grenze eine Grenzbepflanzung für beide Parteien zu setzen.
Und die Sträucher sind auch keine Grenzbepflanzung, sondern stehen 2 Meter neben der Grenze. Nur auf der falschen Seite...
Wenn er sie nicht versetzt/umpflanzt und ich keine Verwendung für Sie habe, bleibt mir wohl bloß die "Entfernung" der Sträucher.Entsorgung???? Was für ein hartes Wort, wenn die Pflanzen gesund sind.
Und wenn er sich weigert diese umzusetzen...dann muss ich sie stehen lassen?Aber natürlich ist das unvernünftig! Und rechtswidrig: das wäre nämlich eine Sachbeschädigung! Und bevor Du Dich darüber echauffierst: es sind ja immer noch seine Pflanzen, wenn auch auf Eurem Terrain.
Der Bauantrag ist eingereicht. Die Genehmigung wird gegen Mitte/Ende April erwartet. Wenn es dann Anfang Mai losgehen sollte, werden schon aufgrund der Bauarbeiten die Pflanzen weichen müssen. Diese haben dann nur einen Abstand von 1 Meter zur Bodenplatte bzw. den Gebäuden. Von daher kommt die Fristsetzung bis Ende April nicht von ungefähr. Wenn die Firmen dann nicht richtig arbeiten können, weil die Sträucher noch im weg stehen, kann ich nicht noch Monate auf ein Umsetzung warten.Eine Fristsetzung bis April ist völlig überzogen, bei Euch ist noch nicht einmal ein Spatenstich getan.
Als ich am Samstag das Grundstück besichtigen war, hatte "jemand" zwischen den Sträuchern einen 6-7 Meter langen und ca. 30 cm tiefen Graben ausgehoben. Da das Grundstück am Anfang der letzten Woche vom Vermesser abgesteckt wurde und ich 1-2 Tage davor das letzte mal vor Ort war, ist dies geschehen, nachdem die Grundstücksgrenzen eindeutig zu erkennen waren....Der Graben liegt natürlich komplett auf unserem Grundstück....Wer gräbt das wieder zu? Ich? Oder ist das dann auch Sachbeschädigung?Hörensagen... ich denke, das sollte man direkt mit dem Nachbarn klären.
Tut mir leid das ich da nicht mehr an ein Versehen glaube und leicht verärgert bin...