Ja, er ist Eigentümer des Gestrüppes (Früchte hin oder her ). Aber der Nachbar ist durch das Einbringen der Pflanzen Störer des benachbarten Grundstückes und zur Beseitigung der Eigentumsstörung verpflichtet, muss mithin die Sträucher auf seine Kosten entfernen. Ihm bis Ende April zur Beauftragung eines Unternehmens und zur Durchführung Zeit zu geben erscheint mir angemessen. Es ist nicht einmal Mitte Februar. Frist bis 10.04.2015 und - für den Fall der Nichterledigung - Nachfrist bis zum 30.04.2015, wodurch er sich danach in Verzug befindet. Mit beiden Fristsetzungen bereits die Selbstvornahme für das fruchtlose Verstreichen der Fristen androhen.
Eigentlich ganz simpel, wenn da nicht die zwischenmenschliche Komponente wäre. Bei den vorgenannten Maßnahmen handelt es sich um die "Notmaßnahme", welche nur dann Anwendung finden sollte, wenn der nette Besuch inkl. Vorstellung der Personen und der Planungen nicht auf fruchtbaren Boden fällt. Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass allerdings nicht alle künftigen Nachbarn netten Argumenten offen gegenüber stehen. Das Ausheben des langen Grabens spricht hier eigentlich schon ein wenig Bände, jedenfalls steht eine gewisse Anspannung im Raum. Der Nachbar hätte nach dem Abstecken des Grundstückes schon selbst darauf kommen können, dass hier gewisse Gespräche vor der Tür stehen. Das noch mit zusätzlichen Maßnahmen auf fremden Grund zu würzen ... ist schon ein wenig dreist.
Bin auf das Ergebnis des Gespräches sehr gespannt. Beliebt scheint er ja offenbar nicht zu sein, sonst hätte ihm der andere Nachbar nicht gleich in die Pfanne gehauen "... wusste das genau ...". Auch das ist eher kein so gutes Zeichen, kann allerdings hilfreich sein, denn dann nicht Dir nicht die gesamte Nachbarschaft eine etwas härtere Gangart krumm, sondern freuen sich (möglicherweise klammheimlich) darüber, dass dem mal einer die Leviten liest. Aber das ist alles Glaskugelleserei, kann auch ganz anders sein.
Toitoitoi, geht wirklich ätzend los. Alle Daumen für eine gütliche Lösung sind hier heftigst gedrückt.