E
Escroda
Nein.-> Ich meine ja auch bei Erteilung der Abweichung hätten es dann Max. 0,4 sein dürfen?
Das ist richtig. Die Bauordnung ist ein Gesetz, welches Dich direkt schützt, z.B. durch die Abstandsflächenregelungen. Das Baugesetzbuch ist ein Gesetz, welches u.a. die Aufstellung von Bebauungsplänen regelt, aber keinen direkten Nachbarschutz beinhaltet. Das gleiche gilt für die Baunutzungsverordnung. Der Schutz kann nur aus den Vorschriften abgeleitet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist dann im Einzelfall Auslegungssache.-> Die Gestze un Bauordnungen beziehen sich doch nicht nur Bebauungsplan Gebiete!?
Nach deinen bisherigen Informationen IMHO nicht. Eventuell zeigen sich welche mit Kenntnis aller Einzelheiten, was im Forum aber nicht leistbar ist. Geh' doch mal zu deinem damaligen Planer oder einem Architekten aus dem Bekanntenkreis und bitte um Einschätzung der Lage. Ansonsten musst Du viel Geld in die Hand nehmen und einen Fachanwalt beauftragen, was aber ausdrücklich nicht als Rat aufgefasst werden soll.Gibt es denn noch alternative Möglichkeiten?