Also ...
Wenn ihr schon einen Bescheid für die Grunderwerbsteuer vorliegen habt, ist doch die Wahrscheinlichkeit für einen kurzfristigen Neubescheid nicht so hoch. Oder? Was sagen die Nachbarn denn genau?
Ja, es ist richtig, bei zusammenhängenden Geschäften Grundstück+Hausbau wird die Gesamtsumme zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Auch dann, wenn verschiedene Vertragspartner Grundstück und Hausbau bieten.
Zum Gesamtprojekt: Offenbar ist Geld knapp, aber ein paar Hundert Euro in die juristische Prüfung des Werkvertrages und Beratung dazu sowie in eine baufachliche Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung und in eine Beratung dazu zu investieren, scheint mir dringend angeraten. Das gilt übrigens immer. Wenn das in eurem Fall bereits geschehen ist, dann ist ja gut, aber dann hättet ihr vorher um das Thema Grunderwerbsteuer gewusst .