Neubau Eigentumswohnung Rat zu Baubeschreibung etc.

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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K

knoten0815

@11ant na hoppla, diesmal korrekt :)
Das mit dem Netzwerk ist eine super Idee, war uns auch so vorgeschwebt, zumindest im Idealfall. Wir werden mal mit dem Architekt sprechen was möglich ist und was sowas kostet. Eventuell ist ja auch schon was vorgesehen. In unserer aktuellen Wohnung steht im Zählerraum im Keller ein Rack mit aufgepatchten LAN Kabeln, nur keiner weiß wo sie hinführen :rolleyes: :p
SPS bin ich nicht so der Fan, aber nur weil ich beruflich damit zu tun habe und aus dem Bereich IT Security komme und auch öfter mit Siemens zu tun habe, das kann einen schon mal erschrecken was da vor sich geht ;)

@Grundaus
Kann ich in unserem Konstrukt überhaupt eine Bankbürgschaft bekommen? Denn wie ich es aktuell denke habe ich ja nur einen Vertrag mit dem Makler, nicht aber mit dem Architekt oder den Gewerken. Wir haben uns hier auch gefragt ob ein von uns beauftragter Bausachverständiger überhaupt irgendeine Handhabe hätte.... oder ob er uns nachher einfach nur sagt "hier das sind die Mängel, für Sie tun kann ich aber nix da Sie kein Vertragspartner der ausführenden Firmen sind"
 
Tolentino

Tolentino

Nein, der notarielle Kaufvertrag muss am Ende mit dem Verkäufer, der rechtlich auch in der Lage sein muss, dir über die Verkaufssache Eigentum zu verschaffen geschlossen werden. Der steht dann auch für Mängel bzw. deren Beseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist ein. Wie er diese beseitigt, ob selbst oder durch Erfüllungsgehilfen, kann dir egal sein, du musst dich eigentlich nicht darum kümmern, welcher Handwerker da jetzt Zeit hat etc. du musst nur evtl. wenn du dann schon eingezogen sein solltest, Zugang verschaffen.
 
B

Benutzer200

Denn wie ich es aktuell denke habe ich ja nur einen Vertrag mit dem Makler, nicht aber mit dem Architekt oder den Gewerken.
Wenn Du die ETW kaufst, hast Du einen Vertrag mit dem Verkäufer = Bauträger. Denk noch nicht mal im Traum daran, dass der Makler nach Verkauf sich irgendetwas annimmt.
Wir haben uns hier auch gefragt ob ein von uns beauftragter Bausachverständiger überhaupt irgendeine Handhabe hätte.... oder ob er uns nachher einfach nur sagt "hier das sind die Mängel, für Sie tun kann ich aber nix da Sie kein Vertragspartner der ausführenden Firmen sind"
Der Bausachverständige hat nie irgendwelche Handhabe gegen irgendeinen Beteiligten. Er ist einfach ein Gutachter, der Dir die Mängel an die Hand gibt. Wie jeder andere Gutachter auch seine Aussagen trifft (KfZ-Sachverständiger als Beispiel). Du hast dann genau einen Ansprechpartner - Deinen Verkäufer = Bauträger. Mit dem musst Du Dich auseinander setzen.
Das ist aber auch nicht anders, wenn Du selbst baust und Dich dann mit dem Generalunternehmer oder den Einzelgewerken auseinander setzen musst.
 
Y

ypg

Denn wie ich es aktuell denke habe ich ja nur einen Vertrag mit dem Makler,
Nicht mit der Dame? Der Makler ist doch nur ein Agent…
Wir haben uns hier auch gefragt ob ein von uns beauftragter Bausachverständiger überhaupt irgendeine Handhabe hätte....
Ein Bausachverständiger dient zur Aufklärung von Mängeln und Fehlern. Eine Handhabe ggü. einem GU oder BU oder Handwerker hat er nicht, da kein Vertrag zw ihnen. Er nennt Dir den Zustand der Gewerke und Du könntest handeln.
Problem hier: Du oder Ihr dürftet die Baustelle bis zur Übergabe gar nicht betreten. Um das zu dürfen, sollte man das Verhältnis immer entspannt halten.
 
Tolentino

Tolentino

Den Zutritt zu bestimmten Baubschnittsfertigstellungen kann man aber auch vertraglich vereinbaren und sich so absichern.
Habe ich allerdings auch nicht gemacht bei meiner ETW.
In meiner Wohnung war aber auch bis auf Kleinigkeiten alles ok. Die großen Mängel sind bei uns im Gemeinschaftseigentum. Da weiß ich nicht ob es so einfach ist, sich den Zutritt zu sichern.
 
11ant

11ant

Wenn ein Handwerker Konkurs geht kann der Bauträger es noch relativ gut ausgleichen und betrifft den Endkunde "eigentlich" nicht.
Genau diesen "relativ guten Ausgleich" darfst Du mir gerne mal näher erklären.
In unserer aktuellen Wohnung steht im Zählerraum im Keller ein Rack mit aufgepatchten LAN Kabeln, nur keiner weiß wo sie hinführen
Das Vorhandensein einer solchen Einrichtung ist leider immer noch kein Standard. Und die Dokumentation schreibst Du auf Deine Liste, was zu vereinbaren und kontrollieren ist.
Kann ich in unserem Konstrukt überhaupt eine Bankbürgschaft bekommen? Denn wie ich es aktuell denke habe ich ja nur einen Vertrag mit dem Makler, nicht aber mit dem Architekt oder den Gewerken. Wir haben uns hier auch gefragt ob ein von uns beauftragter Bausachverständiger überhaupt irgendeine Handhabe hätte....
Es gibt eine Bauherrin die einen Architekt beauftragt hat, auf ihrem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten zu bauen mit Einzelgewerksvergabe.
Eben diese Bauherrin ist die Bauträgerin, von der Du hier rechtlich kaufst (und mit der Du ein Betretungsrecht Deines Baubegleiters vereinbaren solltest). Weisungsrechte hat der keine - Du kannst ihm keine übertragen, da Du selber keine hast. Wie weit ggf. der Makler auch bevollmächtigt ist, die Bauträgerin beim Notar zu vertreten, hat für die rechtliche Beziehung zu Dir insofern keine Auswirkung - Deine Verkäuferin ist die Bauträgerin.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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