Neubau Einfamilienhaus - Begleitet uns dabei!

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Y

ypg


Wenn Du diesen Fragebogen ausfüllst und vermaßte Lagepläne einstellst (inklusive Zufahrt/Straße), dann kommen hier bestimmt einige dazu, mal etwas zu zeichnen.
Es fängt ja schon damit an, dass man die Spreu vom Weizen trennt: Einliegerwohnung mit Privatssphäre und Stellplatz/Familienwohnung mit 2 Stellplätzen und Freiraum für Kinder und Eltern (Rückzugsmöglichkeiten, Abstellfläche für Kindersachen outdoor)
Dann schon an der Fassade in der Front einen Ansatz, der die Außenwand nicht als charakterlosen Wohnblock aussehen lässt. Gerade eine "Stadtvilla", die anscheinend präsentieren soll, darf in der Front etwas Charme im goldenen Schnitt oder Symmetrie aufweisen.
Dann kommt es natürlich darauf an, wieviel Fläche zu überbauen ist. Danach die Ebenen abwägen. Auf Dachboden kann man beim Keller verzichten und umgekehrt.
Und dann einfach die Räume zur ihrem Nutzen planen: da muss das Kind planlinks nämlich nicht über den Luftraum zusehen können, wie es bei den Eltern im Schlafzimmer zugeht. Das Haus ist eine einzige Peep-Show und Bühne für Beobachter im eigenen Haus.
Eine Wand darf auch mal für sich darstehen, und Fenster können auch mal gern etwas weniger sein, dafür dann aber in einigen Räumen mal auf das richtige Verhältnis achten, dass ein Raum genug Belichtung abbekommt: Während das Bad eher ungenügend Fensterfläche hat, strotzt das Schlafzimmer mit zu vielen, dass man gar nicht schlafen kann.

Insgesamt ganz klar: Resetten!
 
G

gregman22

bei 18,9 =Steigung / 26 wäre die rechnerische Länge 26*16 Stufen = 416 cm.

Ich habe mich aber an der Zeichnung orientiert und wenn ich
Anhang anzeigen 73758

2 Stellen messe, um mir einen ca.-Wert zu ermitteln, dann ist die Zeichnung der eingezeichneten Treppe weniger breit als das vermaßt dargestellte Wandstück von 374 cm dort unten.

Und, wenn ich dann noch zähle, dann sehe ich auch nur 14 Stufen.

Von daher stimmt da irgendetwas nicht. Und, da einerseit im EG planrechts gerade noch ein guter Meter ist, und im OG dafür planlinks nur ein guter Meter Platz bis zur jeweiligen ist, kann man auch nicht einfach daran herumdoktern. Da stimmt das Konzept nicht.
Vielen Dank kbt09. Das muss ich mir nochmal ein zweites Mal durchlesen. Ich verstehe worauf du hinaus willst, bin mir aber nicht sicher, ob ich das Feedback präzise für den Architekten verpacken kann.
 
kbt09

kbt09

Zeig ihm doch einfach das Bild und frage ihn, ob die Treppe bei einer Geschosshöhe von 16*18,9 cm (16 Steigungen) =302 cm mit einer Treppe unter 4 m Länge (lt. Zeichnung) auskommt.

Auf welche lichte Raumhöhe seid ihr denn aus? Die 302 cm dürften ungefähr 270 cm lichte Raumhöhe sein (nur Faustformel).
 
G

gregman22

Ich verstehe die Skizze des Dachgeschosses nicht. Die Zimmeraufteilung wurde für ein Vollgeschoss geplant, aber wenn man die Gauben und Dachschägen betrachtet, dann wird das Dachgeschoss maximal als Rumpelkammer oder Spielzimmer nutzbar sein.

Was sagt eigentlich der Bebauungsplan zur maximalen Geschossanzahl, maximalen Höhe usw.?
Ehrlich gesagt - die sind auch wirklich Unfug. Das wird ein großes Feedback an den Architekten sein, dass er mir hier eine volle Überarbeitung liefert.
 
G

gregman22

Wenn Du diesen Fragebogen ausfüllst und vermaßte Lagepläne einstellst (inklusive Zufahrt/Straße), dann kommen hier bestimmt einige dazu, mal etwas zu zeichnen.
Das ist eine sehr gute Idee und sorry an alle - dass ich diesen Part versäumt hatte. Ich war ehrlicherweise der Meinung, dass der aktuelle Plan keine so große Katastrophe ist. Ich werde hier einen großen Fragebogen-Nachtrag leisten und hoffe, dass mir jemand mit ein paar Skizzen helfen kann, die ich als neue Basis heranziehen kann.
 
G

gregman22

Zeig ihm doch einfach das Bild und frage ihn, ob die Treppe bei einer Geschosshöhe von 16*18,9 cm (16 Steigungen) =302 cm mit einer Treppe unter 4 m Länge (lt. Zeichnung) auskommt.

Auf welche lichte Raumhöhe seid ihr denn aus? Die 302 cm dürften ungefähr 270 cm lichte Raumhöhe sein (nur Faustformel).
Das werde ich im Zuge des großen anstehenden Feedbacks tun.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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