Und genau das wäre die Frage, ob es überhaupt einen Wärmeschutznachweis nach Gebäudeenergiegesetz gibt, denn nur der Mehraufwand gegenüber dem Gebäudeenergiegesetz sind die KfW bedingten Kosten, alles andere sind Gemeinkosten und können gar nicht ausgeschlossen werden.
Zur Not auch wenn der Energieberater nicht wärmeschutznachweisberechtigt ist, kann dieser auch sein Programm aufs Gebäudeenergiegesetz umstellen und sehen was dazu benötigt wird.
Gebäudeenergiegesetz ist nahezu KfW70 Standard und EE sind ohnehin gefordert, hier geht es auch um die Differenz. Wenn, dann würde die Wärmepumpe günstiger werden, da ggf. wegen der geringen Heizlast eine kleine Anlage benötigt wird.