Nicht beauftragte höherwergite Arbeiten - Mehrkosten

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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H

HilfeHilfe

Was sind das für sondermassnahmen ? Leider habe ich kennenlernen dürfen das DIN viel Spielraum zu lässt
 
F

Fuchur

Genau so sehe ich das auch. Sicherlich wünscht man sich das kommunikativ anders, aber hätte es denn irgendeine Alternative gegeben? Wäre diese Alternative nennenswert günstiger gewesen?

Für mich klingt das, als hättest du bei entsprechender Kommunikation ein besseres Gefühl gehabt (berechtigt!), aber letztendlich eh nur abnicken können.
 
P

Pumbaa

Es gibt auch die sog. Sowieso-Kosten, d.h. man hätte es eben auch zahlen müssen, wenn es vorher bekannt gewesen wäre, da es keine echte Alternative gab.
 
M

MarkussukraM

Es ist ein Generalübernehmer, kein VOB Vertrag. Das Bodengutachten war vor Planung verfügbar.

Ich habe das Bodengutachten herausgeholt, dort steht:
Bei Bauwerken, die ins Gelände einschneiden, müssen Abdichtungsmaßnahmen nach DIN 18195 Teil 4 (Abdichtungen gegen Bodenfeuchte) vorgesehen werden.

Im Prinzip wie in der Baubeschreibung. Jetzt wurde höherwertiger gebaut gegen drückendes Wasser, wahrscheinlich auf Grund von Messungen vor Ort oder zur Sicherheit. Genaue Gründe wurden nicht genannt. Die Erfordernis kann ich nicht einschätzen. Es wurde erst nachträglich Informiert. Freigabe von mir gab es somit keine.

Bevor ich in Verhandlungen trete muss ich die rechtliche Einordnung kennen. Im Vertrag sind unerwartete Mehrkosten nicht geregelt. Ich aktuell der Meinung dass der GÜ bei schlüsselfertigem Bau das Kostenrisiko trägt.
 
Y

ypg

Hallo Markus,
Es wäre gut, wenn Du schreiben würdest, dass Ihr entweder in der Planung, in der Ausführung oder schon nach Einzug als Status seid. In Deiner letzten Frage liest es sich, als wäret ihr schon eingezogen. Und klar wurde auch, dass es _kein_ Bauträger ist. So meine Erinnerungen [emoji6]

Zur Frage: Du hängst Dich wohl an dem Wort „Schlüsselfertig“ auf und hast Dich bewusst für diese Variante mit GU entschieden, damit alles Hand in Hand läuft. Schlüsselfertig kann aber alles bedeuten. Es wird gern benutzt, um Bauherren zu suggerieren, dass sie nichts mehr zu tun haben oder auch der Preis bleibt. Letzteres nennt man Festpreis. Dennoch kann innerhalb einiger Baumonate das ein oder andere passieren, auch der Boden kann einiges beherbergen, was man vorher nicht kalkulieren konnte. Aus diesem Grund hat der GU einen Vertrag nach VOB oder Baugesetzbuch, den man verstehen sollte, bevor man ihn unterschreibt. Dort sind Formulierungen, die den Bauherren sagen, dass die entstehenden Mehrkosten bauseits zu tragen sind.
Der Bauherr sichert sich deshalb gut und gern mit einem Sachverständigen ab wie auch einen finanziellen Puffer, der unvorhergesehene Kosten abdecken kann.
Schlüsselfertig bedeutet nicht, dass Euch keine weiteren Kosten oder keine weiteren Arbeiten am bzw im Haus erwarten.
der Sachverständige überprüft ggf auch diesen Vertrag nach weiteren Kosten, damit die Kalkulation der Finanzierung vollständig ist.

Allerdings kann man als Bauherr erwarten, dass eine Änderung oder Erweiterung vorab mit Euch kommuniziert wird.
Wir selbst hatten auch nach Bodengutachten eine Summe von +-3500 zu zahlen. Das wurde mit uns telefonisch kommuniziert, per E-Mail kam ein Schriftstück/Angebot, welches wir in Auftrag geben _mussten_, ohne dem hätten die nicht angefangen.
Wir als Bauherren müssen oft den GUs bzw BUs, also den Fachleuten vertrauen.
Wir selbst haben das Fachwissen zur Entscheidung nicht.

Der GU sollte auch hinsichtlich des Vertrauens ausgesucht werden.
 
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