Hallo Markus,
Es wäre gut, wenn Du schreiben würdest, dass Ihr entweder in der Planung, in der Ausführung oder schon nach Einzug als Status seid. In Deiner letzten Frage liest es sich, als wäret ihr schon eingezogen. Und klar wurde auch, dass es _kein_ Bauträger ist. So meine Erinnerungen [emoji6]
Zur Frage: Du hängst Dich wohl an dem Wort „Schlüsselfertig“ auf und hast Dich bewusst für diese Variante mit GU entschieden, damit alles Hand in Hand läuft. Schlüsselfertig kann aber alles bedeuten. Es wird gern benutzt, um Bauherren zu suggerieren, dass sie nichts mehr zu tun haben oder auch der Preis bleibt. Letzteres nennt man Festpreis. Dennoch kann innerhalb einiger Baumonate das ein oder andere passieren, auch der Boden kann einiges beherbergen, was man vorher nicht kalkulieren konnte. Aus diesem Grund hat der GU einen Vertrag nach VOB oder Baugesetzbuch, den man verstehen sollte, bevor man ihn unterschreibt. Dort sind Formulierungen, die den Bauherren sagen, dass die entstehenden Mehrkosten bauseits zu tragen sind.
Der Bauherr sichert sich deshalb gut und gern mit einem Sachverständigen ab wie auch einen finanziellen Puffer, der unvorhergesehene Kosten abdecken kann.
Schlüsselfertig bedeutet nicht, dass Euch keine weiteren Kosten oder keine weiteren Arbeiten am bzw im Haus erwarten.
der Sachverständige überprüft ggf auch diesen Vertrag nach weiteren Kosten, damit die Kalkulation der Finanzierung vollständig ist.
Allerdings kann man als Bauherr erwarten, dass eine Änderung oder Erweiterung vorab mit Euch kommuniziert wird.
Wir selbst hatten auch nach Bodengutachten eine Summe von +-3500 zu zahlen. Das wurde mit uns telefonisch kommuniziert, per E-Mail kam ein Schriftstück/Angebot, welches wir in Auftrag geben _mussten_, ohne dem hätten die nicht angefangen.
Wir als Bauherren müssen oft den GUs bzw BUs, also den Fachleuten vertrauen.
Wir selbst haben das Fachwissen zur Entscheidung nicht.
Der GU sollte auch hinsichtlich des Vertrauens ausgesucht werden.