Nicht beauftragte höherwergite Arbeiten - Mehrkosten

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Nicht beauftragte höherwergite Arbeiten - Mehrkosten
>> Zum 1. Beitrag <<

J

Joedreck

Der Bauherr aber auch nicht. Wenn der GU nach der Planung vom Bedengutachten Kenntnis bekommen hat und selbstständig gehandelt hat, ist es merkwürdig aber fachgerecht.

Besser als ein mangelhafter Bau. Und zahlst du nicht, baut er nicht. Und baut nicht und baut nicht.

Such das sachliche Gespräch mit ihm.

Anders wenn er in Kenntnis des Gutachtens das Angebot abgegeben hat. Dann hat er falsch kalkuliert
 
K

Knallkörper

Und zahlst du nicht, baut er nicht.
Eine geänderte Ausführung, ohne Mitteilung, ist aber nicht zu vergüten - es sei denn, der Bauherr erteilt seine Freigabe nachträglich.

Wenn der GU nicht baut, kann man noch per Schadenersatzforderung Druck machen. Ich bin ja auch für Kommunikation und natürlich ist es für alle Beteiligten angenehmer, wenn man immer mit Handschlag auseinander geht. Aber viele Bauherren lassen sich vorab Mondpreise aufdrücken und dann noch während des Baus wie Lämmer zur Schlachtbank führen.
 
J

Joedreck

Ja, möglich. Vll auch ein Missverständnis. Und hat der GU fachgerecht gebaut, hätte der Bauherr es zwangsläufig machen lassen müssen. Kein GU baut mit Gewährleistung bewusst nicht fachgerecht. Vor allem nicht wenn der Bauherr davon weiß.

Und dein Recht kannst du ja gern einklagen. Vor allem wenn man ja auf Grund des Baus eh schon ne Doppelbelastung hat und Geld im Überfluss.
Und das weiß der GU.. Da liegt dann das Problem. Leider!
 
H

HilfeHilfe

Man hat ja immer noch die 3-5% Sicherheit einbehalt. Wenn die Schlussrechnungen kommen ist das Haus fertig und man hat kein Risiko mehr das der GU nicht weiterbaut . Worst case ist Rechtsstreit . Ob man das will ist eine andere Sache.
 
P

Payday

ein rechtsstreit in diesen fall hätte man wohl relativ gute karten, da ja kein vertrag über die zusätzlichen kosten besteht.
trotzdem ist es sinniger, mit den GU zu reden und das so zu klären. wie schon gesagt, zb mit einer drastisch reduzierten rechnung über die wirklich nur angefallenen kosten (vielleicht 1000€ von 5000€)...
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen
Oben