Das Niederschlagswasser ist grundsätzlich zu versickern oder einem naheliegenden offenen Gewässer zuzuleiten, soweit dies mit vertretbarem Aufwand schadlos möglich ist (§ 48 b Abs. 3 WG-BW).
Nun möchte ich zu meinem Ausgangspost nochmal eine Frage stellen.
Es steht in dem Schreiben vom Amt ja der nochmals zitierte Satz, kann mir jemand erklären was denn ein "vertretbarer Aufwand" ist?
Ich frage deshalb, da wir nun mit ein paar Erdbauern Kontakt hatten und natürlich auch immer die angedachte Zisterne und das Schreiben vom Amt bezüglich der Versickerung erwähnt haben. Jeder dieser Erdbauer hat gesagt er baut uns zwar die Zisterne ein, übernimmt aber keine Haftung für die Versickerung, weil ja irgendwann auch eine Zisterne vollläuft. Die wollen alle vom Architekten einen Entwässerungsplan mit Angaben zur Umsetzung, da sie nicht ausschließen können, dass irgedwann das Wasser oben aus unserer Regenrinne sprudelt.
Das Ding ist, dass wir mit unserem Architekten bereits durch sind, er hat die Schlussrechnung gestellt und somit ist für ihn alles gelaufen. Jetzt wieder ihn (wobei wir ihn nicht mögen) oder einen anderen Architekten nach einem Entwässerungsplan zu fragen kostet bestimmt auch gleich wieder einen vierstelligen Betrag.
All diese Dinge aufsummiert ergibt unterm Strich sicher wieder eine Summe die fünfstellig sein wird und das alles nach einreichen des Bauantrags, weil nichts davon im Bebauungsplan stand.
Kann man denn in irgendeiner Weise versuchen zu erklären, dass der Aufwand so langsam nicht mehr vertretbar ist? Habt ihr Tipps für uns?