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freakbetty
Der zweite Rettungsweg steht in der Niedersächsischen Bauordnung (Niedersächsische Bauordnung) unter § 33. "Für jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein Der erste Rettungsweg für eine Nutzungseinheit nach Absatz 1 Satz 1, die nicht zu ebener Erde liegt, muss über eine notwendige Treppe (§ 34 Abs. 1 Satz 2) führen. Der zweite Rettungsweg kann über eine weitere notwendige Treppe oder eine mit den Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit führen. Ein zweiter Rettungsweg über eine von der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit ist geeignet, wenn Bedenken in Bezug auf die Eignung des Rettungsweges für die Rettung der Menschen nicht bestehen "
Und wegen dieser Bedenken bauen die meisten eine mech. Öffnungsmöglichkeit ein.
Und wegen dieser Bedenken bauen die meisten eine mech. Öffnungsmöglichkeit ein.