moHouse
Hallo zusammen,
Ich hoffe ich gebe die Antworten nicht schon durch meine Formulierung hier vor. Am besten wären eigene Erfahrungen
Sachstand:
- Neubau in NRW
- Bebauungsplan vorhanden
- Bebauungsplan wird grundsätzlich eingehalten durch Planung
Ziel:
- statt Bauantrag Freistellungsverfahren
Problem:
- geringfügige Abweichung durch Dachüberstand über Baufenster (60cm im Süden, 50cm im Norden)
- hierdurch keine Auswirkungen auf Abstandsflächen zu Nachbarn (im Norden und Süden mehr als 5 m zur Grundstücksgrenze)
Frage:
Bei normalem Bauantrag und Baugenehmigung wird das wohl kein Problem, da die Dachüberstände nur eine geringfügige Abweichung darstellen.
Wie sieht das aber im Freistellungsverfahren aus?
Geht das durch mit dem Risiko, dass es irgendwann später vielleicht beanstandet wird?
Geht es gar nicht durch?
Wie gesagt: vielleicht habe ich es schon zu klar formuliert und die Antwort selbst gegeben. Vielleicht sehe ich es aber auch alles zu eng und am Ende spielen Dachüberstände keine Rolle
Vielen Dank schon mal
Ich hoffe ich gebe die Antworten nicht schon durch meine Formulierung hier vor. Am besten wären eigene Erfahrungen
Sachstand:
- Neubau in NRW
- Bebauungsplan vorhanden
- Bebauungsplan wird grundsätzlich eingehalten durch Planung
Ziel:
- statt Bauantrag Freistellungsverfahren
Problem:
- geringfügige Abweichung durch Dachüberstand über Baufenster (60cm im Süden, 50cm im Norden)
- hierdurch keine Auswirkungen auf Abstandsflächen zu Nachbarn (im Norden und Süden mehr als 5 m zur Grundstücksgrenze)
Frage:
Bei normalem Bauantrag und Baugenehmigung wird das wohl kein Problem, da die Dachüberstände nur eine geringfügige Abweichung darstellen.
Wie sieht das aber im Freistellungsverfahren aus?
Geht das durch mit dem Risiko, dass es irgendwann später vielleicht beanstandet wird?
Geht es gar nicht durch?
Wie gesagt: vielleicht habe ich es schon zu klar formuliert und die Antwort selbst gegeben. Vielleicht sehe ich es aber auch alles zu eng und am Ende spielen Dachüberstände keine Rolle
Vielen Dank schon mal