Optimale Nutzung eines schmalen Baufensters

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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Musketier

Musketier

5m wird zu eng. Bedenke, dass das Innenmaß noch geringer ist. Da stellst du nie und nimmer regelmäßig zwei Autos rein, denn du müßtest erst alle Aussteigen lassen bzw. die Kinder aus dem Kindersitz befreien und dann mit der Beifahrerseite knapp an der Garagenwand entlang fahren. Gerade wenn da noch 2 kleine Kinder geplant sind, hat man da andere Sachen zu tun, als das Auto dann noch einzuparken.
Wir haben eine Stahlgarage mit 5,45m Breite. Aufgrund der schmalen Außenhaut geht das noch einigermaßen als Doppelgarage. Wir parken einer vorwärts und einer rückwärts ein, damit das Kind immer Richtung Mitte aus dem Kindersitz aussteigen kann. Mit etwas gutem Willen bekommt man auch noch ein Kinderfahrrad/Laufrad/Bobbycar zwischen den Autos durch. Bei großen Fahrrädern wirds aufgrund der Spiegel schon wieder knapp.
 
P

Peanuts74

5m wird zu eng. Bedenke, dass das Innenmaß noch geringer ist. Da stellst du nie und nimmer regelmäßig zwei Autos rein, denn du müßtest erst alle Aussteigen lassen bzw. die Kinder aus dem Kindersitz befreien und dann mit der Beifahrerseite knapp an der Garagenwand entlang fahren. Gerade wenn da noch 2 kleine Kinder geplant sind, hat man da andere Sachen zu tun, als das Auto dann noch einzuparken.
Wir haben eine Stahlgarage mit 5,45m Breite. Aufgrund der schmalen Außenhaut geht das noch einigermaßen als Doppelgarage. Wir parken einer vorwärts und einer rückwärts ein, damit das Kind immer Richtung Mitte aus dem Kindersitz aussteigen kann. Mit etwas gutem Willen bekommt man auch noch ein Kinderfahrrad/Laufrad/Bobbycar zwischen den Autos durch. Bei großen Fahrrädern wirds aufgrund der Spiegel schon wieder knapp.
Fahrrad mit Spiegel??? ;-p
 
seth0487

seth0487

Wie gesagt, im Normalfall soll nur ein Auto drin stehen und das andere davor. Beide drin wäre z.B. für Urlaub oder so. Das Haus ist ja momentan mit einer Länge 12,4 m geplant. Wenn wir das Baufenster komplett ausnutzen und das Haus ganz in den Süden schieben, haben wir noch mal 20cm mehr Platz. Ist dann aber ein Sondermaß, zumindest, wenn man was fertiges kaufen möchte.

Aber hier in dem Thread geht es mir eigentlich in erster Linie um den Grundriss und nicht um das Carport/Garage. Auch wenn die Hinweise nützlich und wertvoll sind....

Wir haben am 23.09. Baudurchsprache mit unserem BU und wollen die Zeit nutzen, um noch Änderungen einfließen zu lassen.
 
D

DG

Ich habe mir gerade noch mal Deine Umgebung in der Karte angesehen und mir ist aufgefallen, dass keiner Deiner Nachbarn auch nur annähernd 30m Abstand zum Wald einhält - warum soll das also bei Dir so sein? Zumal das auch kein Wald ist, sondern eher ein paar zusammenhängende Bäume. Schützenswert ist das mit Sicherheit - aber 30m Abstand? Das kann man am Ortsrand machen, aber nicht mitten in geschlossener Ortschaft.

Es wird auch in unmittelbarer Nachbarschaft tiefer gebaut als Dir das offensichtlich (standardmäßig) zugestanden wird, insofern würde ich ggü. dem Bauamt argumentieren, dass Du Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl einhältst, aber (evtl. mit Nachbarzustimmung und Formulierung einer Abweichung/Baulast) die Lage des Baufensters nach Süden verschiebst, um mehr Platz für Garage und Haus zu bekommen.

Was mir noch aufgefallen ist - ein Studienkollege von mir ist öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in SH und hat sein Büro kaum 2km von Deinem Bauort. Den Kontakt kann ich Dir gern persönlich herstellen, kannst Du aber auch selbst machen, gibt nur einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur am Ort. Einen Vermesser brauchst Du eh, vielleicht hat er noch eine Idee, wie man noch was rausholt. Dein Baufenster ist mit 91m² winzig im Verhältnis zum Grundstück, das muss auch dem Bauamt einleuchten.

Ich habe Dir auch eine ergänzte Skizze beigefügt - wenn das Haus vom Standardgrundriss abweicht, gewinnst Du so +6qm Grundfläche. Je weiter das Haus nach Süden rückt, desto besser wird das natürlich.

MfG
Dirk Grafe
 

Anhänge

Y

ypg

Ich glaube, Dein Problem ist, dass Du Dir zusätzlich zum schwierigen Grundstück noch ein Korsett anschaffst, indem Du nicht durch einen kreativen Architekten, sondern einem GU planen lässt, der seine Standardhäuser gedanklich nicht verlässt, sowie - noch schlimmer - Du Dir selbst ein Zeitlimit setzt... Gerade gekauft, muss nicht bedeuten, dass der Bauantrag in diesem Jahr eingereicht wird.

Ich würde mir an Deiner Stelle in jeglicher Beziehung Luft zugestehen. Du hast noch 2 Quartale zur Verfügung

Edit: Du kannst einen Architekten einen Plan erstellen lassen, dennoch mit Deinem favorisierten BU bauen.
 
seth0487

seth0487

Das Bauamt macht da auch gar nicht so die Probleme, sondern das zuständige Forstamt. Der Sachbearbeiter vom Bauamt hat mir gesagt, dass es beim Vorbescheid schon Diskussionen mit dem Forstamt gab. Seine Empfehlung ist, nicht von dem Vorbescheid abzuweichen(bis auf die von ihm genehmigten +2m vorm Haus). Ob das nun Wald oder nicht im Auge eines "Laien"(nicht das Du ein Laie bist) ist, hat ja erst mal keinen Einfluss auf den F-Plan des Gebietes, oder? Für mich ist das auch noch lange kein Wald, aber wenn das Forstamt sagt, wir müssen(!) diese 30m Abstand einhalten, dann möchte ich da auch ungern etwas anderes machen.

Bzgl. des öffentlich bestellter Vermessungsingenieur war dieser auch schon da(bzw. einer seiner Mitarbeiter) und hat das Grundstück vermessen und Grenzsteine gesetzt. Ich habe ihm meine Skizze mit der veränderten Lage des Baufensters gegeben und er wollte da ein Augenmerk darauf legen, dass das dann so passt. Das liegt jetzt aktuell bei denen zur Aufbereitung für das Katasteramt. Die spätere Grenze des Waldes, muss ja dann eh neu von dem Forstamt bestimmt werden, oder?

Bzgl. der Änderung des Grundrisses weiß ich nicht, ob dies so einfach(auch kostentechnisch) umsetzbar ist?! Der Vertrag ist beim BU ja schon unterschrieben. Änderungen am Grundriss können wir zwar machen, aber ich bezweifle, dass wir die Außenmauern derart verändern können?! Aber nachfragen kann ich ja mal....
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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