Der Knaller kam jetzt aber bei der Lüftungsanlage. Statt der
Tecalor TTL 4.5 ICS TSBC eco wird uns ein Kombigerät angeboten. Das Heiz- und Lüftungsgerät THZ 5.5 eco hat einen Aufpreis von satten 21.000 €.
Ich kann diesen Mehrpreis nicht nachvollziehen. Aber da wir gebunden sind an den Anbieter können wir keine weiteren Angebote einholen.
Wir werden deshalb höchstwahrscheinlich auf die Lüftung verzichten.
Ich verstehe noch nicht einmal "Bahnhof". Ein Gerät soll gegen ein anderes Modell ausgewechselt werden - auf wessen Veranlassung und mit welcher Begründung ?; zu einem Aufpreis der der Größenordnung nach eher nach einem Gesamtpreis klingt. Was bindet Euch einerseits an den Anbieter (ein proprietäres Bussystem oder dergleichen ?) und weshalb soll es andererseits aber ersatzlos weglaßbar sein ?
Wenn ein vereinbarter Teil eines Liefergegenstandes "vergriffen" ist, gehört er gleichwertig ersetzt, das Mehrpreisrisiko liegt dabei nicht auf der Auftraggeberseite (es sei denn, Ihr hättet eine verspätete Order zu verantworten). So einen Vertrag kann ich mir nicht recht vorstellen: "der Hauptgegenstand des Vertrages wird geliefert mit einer Katze im Sack, ersatzweise einer Ziege zum Preis eines Nashorns oder nichts, aber eine universelle Vorrüstung wird ausgeschlossen" ?
Ich sehe den Auftragnehmer auch rechenschaftspflichtig, wie er den Aufpreis kalkuliert, wenn und weshalb er Euch daran zu beteiligen erwartet. Schicken Sie uns einfach Ihr ganzes Geld, es eilt leider !?
Und läuft auch etwas die Zeit davon. Das Haus soll am 3. März gestellt werden.
Dann haben wir jetzt bereits D-Day minus 37. Da habt Ihr wie mir scheint die Durchsagen des letzten Aufrufs zum Boarding zu spät gehört. Daß man das Kind nicht erst im neunten Monat zeugen kann, sollte sich herumgesprochen haben. Oder werden heutige Bauherren da nicht mehr aufgeklärt ?