Frage mich gerade, wie eine gepflasterte Fläche außerhalb des Baufensters (3m Abstand zu öffentlichen Flächen) verboten sein könnte...
Irgendwie musst du ja auf den Grundstück kommen, das bedingt in den meisten Fällen eine Pflasterfläche bis zur Grundstücksgrenze. Und wenn du auf dieser Pflasterfläche dann ein Fahrzeug abstellt, wer soll dir das verbieten?