Ich wage die Vermutung, ein seitlicher Bauwich sei hier garnicht betroffen, mithin auch nichts durch eine Abstandsflächenübernahme oder dergleichen regelbar. Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze hängt nicht von Nachbarzustimmung ab, von der des Nebennachbarn schon garnicht.
Vermutlich komme ich bald ans Beten, daß der Herr Hirn vom Himmel schmeißen möge - so viel wie hier in letzter Zeit bildlos gefragt wird. Kommt denn da keiner mehr von selber drauf, daß ihm die Community nicht in den Kopf schauen kann ?
:-(