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Ramona13
Ich hatte nicht vor den Thread hier zu stören, da ich aber mehrfach zitiert wurde, wollte ich auch darauf eingehen.
Aussagen wie diese hier…
Aussagen wie diese hier…
Aber dann geplant ohne Grundstück?
Es gilt ja: erst das Grundstück, dann die Hausplanung.
Ich würde einfach mal den Tipp geben, ein anderes Grundstück zu suchen, wo ein 2-Geschosser erlaubt ist.
Ich als Nachbar würde wohl gegen Euren Hausbau wettern, wenn ich mich an Vorgaben gehalten habe und es mein Nachbar nicht macht bzw ich irgendeinen Nachteil habe. Und das habe ich, wenn da ne 5 Meter hohe Wand neben meinem Haus steht.
…sind übrigens der Grund, warum ich noch nicht weiß, ob ich Lust habe unser Projekt hier vorzustellen. Wäre sicher für manche Leser interessant auch mehr über ein Projekt mit viel Eigenleistung zu erfahren, aber ich brauche keine Kritik oder Aussagen, dass wir das falsche Grundstück hätten und sich die Nachbarn sicher gestört fühlen werden. Unser Bau ist in Abstimmung mit den Nachbarn (die hier seit vielen Jahren leben, mich seit Kindheit an kennen und sich einfach für uns freuen, dass wir bauen können) und dem Bauamt der Gemeinde geplant worden. Nicht umsonst habe ich erwähnt, dass wir uns durch eine Bauvoranfrage abgesichert hatten. Das letzte Haus, das hier gebaut wurde (so ca vor 6 Jahren) hat auch 2 Vollgeschosse und eine flache Dachneigung, daher gibt es für sämtliche Ausnahmen, bis auf die Firstrichtung, auch Bezugsfälle im Gebiet. Ein größerer Stilbruch wäre eher ein erlaubtes Walmdach in eine Straße mit ausschließlich Satteldächern zu bauen ;)Die Gesamthöhe ist nur ein Kriterium unter vielen. Die 2,75 kommen mir lächerlich hoch vor, angesichts der Nachbarbebauung. Das wäre wirklich ein Stilbruch. Kann mir nicht vorstellen, dass das Amt das mitmacht.