Planen mit älterem Bebauungsplan

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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R

Ramona13

Ich hatte nicht vor den Thread hier zu stören, da ich aber mehrfach zitiert wurde, wollte ich auch darauf eingehen.
Aussagen wie diese hier…
Aber dann geplant ohne Grundstück?
Es gilt ja: erst das Grundstück, dann die Hausplanung.
Ich würde einfach mal den Tipp geben, ein anderes Grundstück zu suchen, wo ein 2-Geschosser erlaubt ist.
Ich als Nachbar würde wohl gegen Euren Hausbau wettern, wenn ich mich an Vorgaben gehalten habe und es mein Nachbar nicht macht bzw ich irgendeinen Nachteil habe. Und das habe ich, wenn da ne 5 Meter hohe Wand neben meinem Haus steht.
Die Gesamthöhe ist nur ein Kriterium unter vielen. Die 2,75 kommen mir lächerlich hoch vor, angesichts der Nachbarbebauung. Das wäre wirklich ein Stilbruch. Kann mir nicht vorstellen, dass das Amt das mitmacht.
…sind übrigens der Grund, warum ich noch nicht weiß, ob ich Lust habe unser Projekt hier vorzustellen. Wäre sicher für manche Leser interessant auch mehr über ein Projekt mit viel Eigenleistung zu erfahren, aber ich brauche keine Kritik oder Aussagen, dass wir das falsche Grundstück hätten und sich die Nachbarn sicher gestört fühlen werden. Unser Bau ist in Abstimmung mit den Nachbarn (die hier seit vielen Jahren leben, mich seit Kindheit an kennen und sich einfach für uns freuen, dass wir bauen können) und dem Bauamt der Gemeinde geplant worden. Nicht umsonst habe ich erwähnt, dass wir uns durch eine Bauvoranfrage abgesichert hatten. Das letzte Haus, das hier gebaut wurde (so ca vor 6 Jahren) hat auch 2 Vollgeschosse und eine flache Dachneigung, daher gibt es für sämtliche Ausnahmen, bis auf die Firstrichtung, auch Bezugsfälle im Gebiet. Ein größerer Stilbruch wäre eher ein erlaubtes Walmdach in eine Straße mit ausschließlich Satteldächern zu bauen ;)
 
M

motorradsilke

Im Zwergenland magst Du vielleicht Recht haben, aber im realen Leben rennst Du als Erwachsener regelmäßig mit dem Kopf gegen die Wand. Durch den Drempel hältst Du automatisch mehr Abstand und die Stellfläche wird nutzbar. Man kann ja gerne darüber diskutieren, ob ein 50er Kniestock im Bebauungsplan was zu suchen hat aber die Nutzung des DG wird mit mehr Kriechfläche unter der Schräge nicht besser.
Doch, du gewinnst Stauraum. Gerade in Kinderzimmern kann man da wunderbar Regale oder Schränke reinbauen.
 
Y

ypg

Und im ersten Post ist zu lesen, dass es sich hier ebenfalls wie bei mir um ein geerbtes Grundstück handelt und man vermutlich nicht einfach was anderes suchen wird ;)
Alles gut. Es ist nur oft sehr verwirrend, wenn ganz andere statt des/der TE detailreich antwortet.
Nur ändert sich an dem Grundstück und Ernsthaftigkeit des Bebauungsplan nichts, wenn es um ein Erbe geht. Du schreibst, das alle Nachbarn einverstanden sind.
Bei der/dem TE ist ja eher der Wurm im Verständnis, der Glaube, der junge Bebauungsplan wäre alt, nur weil der KS benannt und somit die Außenwand traufenseitig in Höhe beschränkt ist - da von „alle Abweichungen ausreizen“ finde ich persönlich etwas anmaßend, ohne darüber nachzudenken, dass eben eine Stadtvilla nicht der Maßstab aller ist. Es ist dann persönliches Pech, sich auch mal anzupassen zu müssen. Kniestockhäuser haben ihre Berechtigung, schon der Dachboden sollte für viele Segen sein, noch weiteren Wohn- oder Ablageraum generieren zu können.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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