Planen mit älterem Bebauungsplan

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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H

hiermo_33

Bei der/dem TE ist ja eher der Wurm im Verständnis, der Glaube, der junge Bebauungsplan wäre alt, nur weil der KS benannt und somit die Außenwand traufenseitig in Höhe beschränkt ist - da von „alle Abweichungen ausreizen“ finde ich persönlich etwas anmaßend, ohne darüber nachzudenken, dass eben eine Stadtvilla nicht der Maßstab aller ist. Es ist dann persönliches Pech, sich auch mal anzupassen zu müssen. Kniestockhäuser haben ihre Berechtigung, schon der Dachboden sollte für viele Segen sein, noch weiteren Wohn- oder Ablageraum generieren zu können.
Ich bin mir bewusst, dass es deutlich ältere Bebauungspläne gibt. Bei den neuesten B-Plänen in der Kommune werden jedoch kaum noch Vorgaben gemacht. Da gibt es Flachdächer, Bungalows, Stadtvillen etc. Insofern könnte ich mir schon vorstellen, dass man bei den älteren Plänen nicht mehr alles so starr sieht. ZB könnte man, wenn man ohne Geschosserhöhung im EG baut, die „verschenkten“ 30cm auf den Kniestock draufschlagen. Fällt von außen kaum auf und der Kniestock wäre schon fast verdoppelt.
 
Y

ypg

werden jedoch kaum noch Vorgaben gemacht. Da gibt es Flachdächer, Bungalows, Stadtvillen etc.
Ja, es gibt auch solche Gebiete.
Bebauungspläne werden gemacht, um kleine (Wohn-)Gebiete zu strukturieren, dass vieles in ein Gesamtbild passt- nicht, um Bauherren zu ärgern.

In Deinem/diesem Fall geht es nicht um andere Wohngebiete, sondern um den Schutz Deiner zukünftigen Nachbarn, also um genau diesen Straßenverlauf.
Wo soll denn das Ende der ausgereizten Fahnenstange enden?
Letztendlich wirst auch Du als zukünftiger Bauherr geschützt, dass man Dir beispielsweise kein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus vorsetzt.
Vom Grundsatz zählt immer das öffentliche Interesse, nicht das persönliche.
 
WilderSueden

WilderSueden

Bei den neuesten B-Plänen in der Kommune werden jedoch kaum noch Vorgaben gemacht.
Das mag für diese konkrete Kommune so sein, in der Breite ist das eher nicht der Fall und hier ist es definitiv nicht so. Wir haben noch einen relativ großzügigen Plan, ich bezweifle, dass das nächste Neubaugebiet noch so großzügig sein wird. Grund ist...Überraschung...jemand, der alles ausreizt und Dinge bauen will, die so nie vorgesehen waren und nicht reinpassen. Wie Yvonne gesagt hat, ein Bebauungsplan schützt zuallererst die Nachbarn vor deinen Untaten. Dass so manche Vorschrift eher bei zweifelhaftem Nutzen dem grünen Wunschzettel entspringt (Sickerpflaster, Retentionszisterne, begrünte Carports,...) tut den Vorschriften zum Baukörper nichts
 
Y

Yosan

Doch, du gewinnst Stauraum. Gerade in Kinderzimmern kann man da wunderbar Regale oder Schränke reinbauen.
Ja, sehe ich auch so. Das Zimmer meiner Tochter ist ein tolles Kinderzimmer und hat etwa 50cm Kniestock. Es passen einlagig diese Würfelregale unter die Balken. Aber darin und in weiteren flachen Kisten u.ä. hat sie einen Großteil ihrer Spielsachen und darauf die Toniebox, ihren Football, einne kleine Pflanze usw. Ohne diesen Platz wäre ihr Zimmer winzig
 
11ant

11ant

Ich bin mir bewusst, dass es deutlich ältere Bebauungspläne gibt. Bei den neuesten B-Plänen in der Kommune werden jedoch kaum noch Vorgaben gemacht. Da gibt es Flachdächer, Bungalows, Stadtvillen etc. Insofern könnte ich mir schon vorstellen, dass man bei den älteren Plänen nicht mehr alles so starr sieht.
Es gibt Gründe für die Kultur, Bebauungspläne auf Gebiete anstatt gemeindeweit einheitlich auf Baujahre zu beziehen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Ermessensbindung ist ein hohes Gut. Und es sagt niemand, daß Deine Befreiungswünsche zu erfüllen ausgeschlossen wären - das (m.E. allerdings einen Einzelfall darstellende) Beispiel von @Ramona13 gibt ja sogar Anlaß zur aus Deiner Sicht Hoffnung. Ich sage lediglich aus meiner Erfahrung, daß der Humor der Gemeinden in Fragen von Kniestock, Dachneigung und Dachüberstand - vor allem im Dreierpack - besonders dünnhäutig ist, weil es da dem Lokalkolorit besonders vehement an den Kragen geht (und daß ich da die härteste Verhandlungsnichtbereitschaft sehe).
Bebauungspläne werden gemacht, um kleine (Wohn-)Gebiete zu strukturieren, dass vieles in ein Gesamtbild passt- nicht, um Bauherren zu ärgern.
Und auch in den Insalata-mista-Bebauungsplangebieten gibt es dann Bauherren, die sich ärgern - weil sie ein Bauhaus wollten und ihr Bauplatz jenseits der Knödellinie im "Toskanaviertel" WA5 liegt ;-)
ZB könnte man, wenn man ohne Geschosserhöhung im EG baut, die „verschenkten“ 30cm auf den Kniestock draufschlagen. Fällt von außen kaum auf und der Kniestock wäre schon fast verdoppelt.
Ja, das sage ich ja gefühlt schon seit dem Auszug aus Ägypten: daß die einzelne, explizite Regulierung der Kniestockhöhe für den Nachbarschutz und das Ensemblebild des Baugebietes unerheblich ist, da sie unzweckmäßig im Grunde die Lage der Geschossdecke EG/DG relativ erfaßt, und die öffentlichen und nachbarlichen Belange mit den Vorgaben allein zur Traufhöhe hinreichend und angemessener berücksichtigt würden. Aber ich kann nicht überall zum Gemeinderat kandidieren, um dies dort zu beeinflussen ;-)

Wenn dies in Deinem Fall so ist, daß ein modernes Erdgeschoss anstelle eines aufgesockelten Hochparterres ein Potential für 30 cm Höhenumschichtung zugunsten des Kniestockes böten, dann wäre mein Rat, eben diesen Umstand in der Begründung für das Befreiungsbegehren auch anzuführen. Unter diesen Umständen hielte ich 100 cm Kniestock für erfolgreich wünschbar - und wenn Du einen Verzicht auf Dachaufbauten drauflegst (und ebenso in der Begründung verpackst), sogar 120 cm. Dein Befreiungsbegehren muß ohne Gesichtsverlust des Gemeinderates ggü. den nach Recht ohne Ausnahme behandelten Nachbarn zustimmungsfähig sein. Keine Gemeinde und auch nur die wenigsten Ratsmitglieder wollen die Bauantragsteller ärgern.

Allerdings sind die Gemeinden in unterschiedlichem Maße von Zuzüglern aus anderen Baugeschmacksgegenden gebeutelt, und haben sich entsprechend ihre Abwehrhaltungen ggü. "Ausreizern" zurechtgelegt. Deswegen sagte ich ja, informiere Dich bestmöglich darüber, welcher Heiligkeitsgrad welcher einzelnen Beschränkung aus welcher Historie beigemessen wird. Meine Erfahrung ist, je ländlicher das konkrete Hintertupfing gelegen ist, desto ernster nimmt man die Nichtvermischung der bayrischen / fränkischen / schwäbischen Baukultur, und die saupreißische mog mer fei scho garned. Ähnliches gibt es gewiß auch bei den Schleswigern und Wikingern ;-) und hier im Rheinland ist die Gegenreformation in vielen Gegenden ein immerwährender wunder Punkt ...
 
H

hiermo_33

Wenn dies in Deinem Fall so ist, daß ein modernes Erdgeschoss anstelle eines aufgesockelten Hochparterres ein Potential für 30 cm Höhenumschichtung zugunsten des Kniestockes böten, dann wäre mein Rat, eben diesen Umstand in der Begründung für das Befreiungsbegehren auch anzuführen. Unter diesen Umständen hielte ich 100 cm Kniestock für erfolgreich wünschbar - und wenn Du einen Verzicht auf Dachaufbauten drauflegst (und ebenso in der Begründung verpackst), sogar 120 cm.
Danke, so in etwa hätte ich mir das vorgestellt. Meiner Meinung nach könnte man alle 3 Wünsche auch mit dem (immer wichtiger werdenden) Thema Klimaschutz argumentieren (auch wenn der Bau eines Einfamilienhaus an sich nichts klimafreundliches ist.
Höherer Kniestock ermöglicht mir mein Raumprogramm auf weniger Quadratmeter versiegelter Fläche, Dach ohne Dachaufbauten mit idealer Neigung zur Sonne den höchsten Ertrag der Photovoltaik Anlage, mehr Dachüberstand mehr Dachfläche (Photovoltaik) und gleichzeitig bessere Verschattung der Fassade im Sommer.

Um jetzt nochmal auf meine erste Frage zurückzukommen: Sollte ich zuerst mit der Kommune meine Wünsche (inklusive Argumente) besprechen, direkt mit dem Bauantrag um die Ecke kommen oder einen Architekten für eine Bauvoranfrage beauftragen?
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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