Ich bin mir bewusst, dass es deutlich ältere Bebauungspläne gibt. Bei den neuesten B-Plänen in der Kommune werden jedoch kaum noch Vorgaben gemacht. Da gibt es Flachdächer, Bungalows, Stadtvillen etc. Insofern könnte ich mir schon vorstellen, dass man bei den älteren Plänen nicht mehr alles so starr sieht.
Es gibt Gründe für die Kultur, Bebauungspläne auf Gebiete anstatt gemeindeweit einheitlich auf Baujahre zu beziehen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Ermessensbindung ist ein hohes Gut. Und es sagt niemand, daß Deine Befreiungswünsche zu erfüllen ausgeschlossen wären - das (m.E. allerdings einen Einzelfall darstellende) Beispiel von
@Ramona13 gibt ja sogar Anlaß zur aus Deiner Sicht Hoffnung. Ich sage lediglich aus meiner Erfahrung, daß der Humor der Gemeinden in Fragen von Kniestock, Dachneigung und Dachüberstand - vor allem im Dreierpack - besonders dünnhäutig ist, weil es da dem Lokalkolorit besonders vehement an den Kragen geht (und daß ich da die härteste Verhandlungsnichtbereitschaft sehe).
Bebauungspläne werden gemacht, um kleine (Wohn-)Gebiete zu strukturieren, dass vieles in ein Gesamtbild passt- nicht, um Bauherren zu ärgern.
Und auch in den Insalata-mista-Bebauungsplangebieten gibt es dann Bauherren, die sich ärgern - weil sie ein Bauhaus wollten und ihr Bauplatz jenseits der Knödellinie im "Toskanaviertel" WA5 liegt ;-)
ZB könnte man, wenn man ohne Geschosserhöhung im EG baut, die „verschenkten“ 30cm auf den Kniestock draufschlagen. Fällt von außen kaum auf und der Kniestock wäre schon fast verdoppelt.
Ja, das sage ich ja gefühlt schon seit dem Auszug aus Ägypten: daß die einzelne, explizite Regulierung der
Kniestockhöhe für den Nachbarschutz und das Ensemblebild des Baugebietes unerheblich ist, da sie unzweckmäßig im Grunde die Lage der Geschossdecke EG/DG relativ erfaßt,
und die öffentlichen und nachbarlichen Belange mit den Vorgaben allein zur Traufhöhe hinreichend und angemessener berücksichtigt würden. Aber ich kann nicht überall zum Gemeinderat kandidieren, um dies dort zu beeinflussen ;-)
Wenn dies in Deinem Fall so ist, daß ein modernes Erdgeschoss anstelle eines aufgesockelten Hochparterres ein Potential für 30 cm Höhenumschichtung zugunsten des Kniestockes böten, dann wäre mein Rat, eben diesen Umstand in der Begründung für das Befreiungsbegehren auch anzuführen. Unter diesen Umständen hielte ich 100 cm Kniestock für erfolgreich wünschbar - und wenn Du einen Verzicht auf Dachaufbauten drauflegst (und ebenso in der Begründung verpackst), sogar 120 cm. Dein Befreiungsbegehren muß ohne Gesichtsverlust des Gemeinderates ggü. den nach Recht ohne Ausnahme behandelten Nachbarn zustimmungsfähig sein. Keine Gemeinde und auch nur die wenigsten Ratsmitglieder wollen die Bauantragsteller ärgern.
Allerdings sind die Gemeinden in unterschiedlichem Maße von Zuzüglern aus anderen Baugeschmacksgegenden gebeutelt, und haben sich entsprechend ihre Abwehrhaltungen ggü. "Ausreizern" zurechtgelegt. Deswegen sagte ich ja, informiere Dich bestmöglich darüber, welcher Heiligkeitsgrad welcher einzelnen Beschränkung aus welcher Historie beigemessen wird. Meine Erfahrung ist, je ländlicher das konkrete Hintertupfing gelegen ist, desto ernster nimmt man die Nichtvermischung der bayrischen / fränkischen / schwäbischen Baukultur, und die saupreißische mog mer fei scho garned. Ähnliches gibt es gewiß auch bei den Schleswigern und Wikingern ;-) und hier im Rheinland ist die Gegenreformation in vielen Gegenden ein immerwährender wunder Punkt ...