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Nein, Du willst nicht einem der nächsten Bebauungspläne in seiner Zeit voraus sein, sondern Befreiungen von diesem Bebauungsplan. Also lasse den Klimaschutz da raus. Der größere Dachüberstand (traufseitig) ist gut, um optisch die Traufhöhe zu senken - überlege Dir wohlwollend, giebelseitig auf eine Überstandserhöhung zu verzichten. Argumentiere mit der Reduktion der Höhenlage des EG und der Geschossdecke EG/DG für die Fokussierung der Traufhöhe statt des Kniestockes, und dann mit der Bescheidenheit bei der Dachneigung "im Dienste der eingehaltenen Gebäudehöhe" für ein weiteres Entgegenkommen bei dieser Traufhöhe (wie gesagt, 20 cm Plus klingen da maßvoll, und ein Verzicht auf Dachaufbauten zeigt Dein Entgegenkommen). Die höheren Photovoltaik-Erträge würde ich da raus lassen. Lasse die Gemeinde denken, Du wollest hauptsächlich mit Deinem höheren Kniestock nicht aus dem Rahmen fallen.Meiner Meinung nach könnte man alle 3 Wünsche auch mit dem (immer wichtiger werdenden) Thema Klimaschutz argumentieren
Folge meinem Zitat in Beitrag #5 und lies dann dort auch die Erläuterungen von Katja - einen Architekten brauchst Du für die Bauvoranfrage nicht. Zeichne ein Volumenmodell des Baukörpers in den Katasterplan ein, zeige Deinen Einfügungswillen. Stelle im Grunde genommen dar, daß Dein Haus dem Geist des Bebauungsplanes in alternativer Weise folgen will.Um jetzt nochmal auf meine erste Frage zurückzukommen: Sollte ich zuerst mit der Kommune meine Wünsche (inklusive Argumente) besprechen, direkt mit dem Bauantrag um die Ecke kommen oder einen Architekten für eine Bauvoranfrage beauftragen?