J
Jontef
Hallo zusammen,
wir haben uns vor geraumer Zeit dazu entschlossen, ein Grundstück zu kaufen um ein Einfamilienhaus zu bauen.
Bei der Grundstückssuche sind wir schnell fündig geworden und haben das Grundstück unverbindlich für uns reservieren lassen.
Im nächsten Schritt haben wir uns an mehrere Architekten gewendet und uns schließlich für einen entschieden. Mit diesem Architekt haben wir dann unsere Wünsche und Vorstellungen (Anzahl Wohnräume, Landhausstil, Garage usw.) besprochen. In diesem Schritt wusste der Architekt bereits, um welches Grundstück es sich handelt und konnte somit auch die Bauvorschriften einsehen bzw. anfordern.
Jetzt sind wir bei einem Stand, bei dem wir nicht weiter wissen. Der Architekt hat mit uns ein Einfamilienhaus geplant, welches ohne Ausnahmeregelungen oder Bauvorschriftenänderung nicht der Bauvorschrift für das Grundstück entspricht (Traufhöhe nicht eingehalten). Einer Ausnahmegenehmigung gemäß Abweichung §66 Niedersächsische Bauordnung hat der zuständige Rat abgelehnt. Der Rat wäre bereit, dass wir die Änderung des Bebauungsplanes durchführen und die Kosten des Verfahrens tragen. Eine erhebliche zeitliche Verschiebung von evtl. 6 Monaten würde noch dazu kommen.
Unser Architekt scheint sehr euphorisch zu sein, und möchte diese Entscheidung des Rates immer noch abwenden. Wir sehen diese Abwendung aber mit großer Skepsis entgegen.
Wir haben unserem Architekten schon den Vorschlag unterbreitet, die Planung zu verwerfen und neu anzufangen, wofür wir aber keine Zustimmung bekommen haben.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung sowie den zeitlichen Aspekt wollen wir natürlich vermeiden.
Was können wir bzw. sollten wir eurer Meinung nach machen?
Danke
wir haben uns vor geraumer Zeit dazu entschlossen, ein Grundstück zu kaufen um ein Einfamilienhaus zu bauen.
Bei der Grundstückssuche sind wir schnell fündig geworden und haben das Grundstück unverbindlich für uns reservieren lassen.
Im nächsten Schritt haben wir uns an mehrere Architekten gewendet und uns schließlich für einen entschieden. Mit diesem Architekt haben wir dann unsere Wünsche und Vorstellungen (Anzahl Wohnräume, Landhausstil, Garage usw.) besprochen. In diesem Schritt wusste der Architekt bereits, um welches Grundstück es sich handelt und konnte somit auch die Bauvorschriften einsehen bzw. anfordern.
Jetzt sind wir bei einem Stand, bei dem wir nicht weiter wissen. Der Architekt hat mit uns ein Einfamilienhaus geplant, welches ohne Ausnahmeregelungen oder Bauvorschriftenänderung nicht der Bauvorschrift für das Grundstück entspricht (Traufhöhe nicht eingehalten). Einer Ausnahmegenehmigung gemäß Abweichung §66 Niedersächsische Bauordnung hat der zuständige Rat abgelehnt. Der Rat wäre bereit, dass wir die Änderung des Bebauungsplanes durchführen und die Kosten des Verfahrens tragen. Eine erhebliche zeitliche Verschiebung von evtl. 6 Monaten würde noch dazu kommen.
Unser Architekt scheint sehr euphorisch zu sein, und möchte diese Entscheidung des Rates immer noch abwenden. Wir sehen diese Abwendung aber mit großer Skepsis entgegen.
Wir haben unserem Architekten schon den Vorschlag unterbreitet, die Planung zu verwerfen und neu anzufangen, wofür wir aber keine Zustimmung bekommen haben.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung sowie den zeitlichen Aspekt wollen wir natürlich vermeiden.
Was können wir bzw. sollten wir eurer Meinung nach machen?
Danke