In 2 Wochen ist die nächste Sitzung des Planungsausschusses nach gefühlten Jahres des hin und her...
Im Zuge eines leicht veränderten Grundrisses würde ich auch gerne dieses Schreiben mitgeben.
Wie ist eure Meinung dazu?
Wie telefonisch mit ihnen Besprochen erhalten sie anbei die geänderte Voranfrage mit der Änderung 6 Wohneinheiten sowie dem geänderten Lageplan.
Im neuen Entwurf wurde das Gebäude auf 6 Wohneinheiten ausgelegt. Die Parkplätze wurden auf insgesamt 12 aufgestockt.
Bei der Bebauung dieses Grundstücks ergeben sich einige Besonderheiten:
- Der Abriss des baufälligen Bestandshaus welches bereits einsturzgefährdet ist, stellt aufgrund seiner Kubatur und Asbestverseuchung einen sehr hohen Kostenblock dar.
- Das Gelände an der südlichen Grundstücksgrenze steigt in der Spitze auf ca. 3 Metern an. Die Böschung und Abstützung erfolgt aktuell über die südlichen Wände der Werkstatt. Bei dem Abriss muss das aufgeschüttete Gelände über die Länge von 10 Meter aufwändig abgestützt werden um die versotteten Wände zu entfernen. Danach muss das Gelände auf dem sich die benachbarten Gärten/Terrassen befinden dauerhaft abgestützt werden.
- Eine Unterkellerung ist aufgrund des Felsgesteines nicht möglich weshalb die nutzbare Fläche insbesondere mit der Anforderung an die Gebäudehöhe sehr begrenzt ist.
Aufgrund der hohen Baunebenkosten sowie den aktuell extrem stark gestiegenen Baupreisen sehe ich hier keine Möglichkeit das Gebäude weiter zu verkleinern und trotzdem bezahlbaren Wohnraum für junge Familien mit Quadratmeterpreisen bis 7,5 € zu realisieren.
Ferner möchte ich nochmals auf die objektiven Bewertungsgrundsätze nach § 34 Baugesetzbuch hinweisen:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Bauweise und
- überbaubare Grundstücksfläche.
In direkter Nachbarschaft befinden sich die Gebäudeverbände Nr. 56-60 sowie Nr. 50a-52 welche in Kubatur, Geschossigkeit, Gebäudehöhe teilweise sogar größer sind, das das geplante Vorhaben auf diesem Grundstück. Die überbaute Grundstücksfläche ist ebenfalls ähnlich.
Insofern stellen folgenden Sachverhalte bereits ein Entgegenkommen meinerseits dar, welche nicht rechtlich begründet sind:
- Änderung Dachform von Flachdach auf Satteldach
- Reduzierung auf 6 Wohneinheiten
- Vorhalten von 2 Parkplätzen pro Wohneinheit