Hallo zusammen,
hier kommen ja wahnsinnig schnell die Rückmeldungen. Vielen Dank dafür
@ ypg: Da die Wohnung meiner Mutter für einen Single "überdimensioniert" ist und man 120 qm nicht gut für den vollen Preis vermieten kann, wollen wir die Geschosse in jew 2 Wohnungen teilen. Also 1 OG auf jeden Fall und DG, wenn es sich lohnt und genehmigt wird von der Wohnungsanzahl her.
Das Grundstück ist 550 qm.
@ 11 ant: Meine Mutter hat das Grundstück "blind" gekauft für ihren Bungalow. Meine Idee war es nicht und ich hätte es auch nicht gemacht, aber sie wollte unbedingt. Da Grundstücke bei uns sehr rar sind, hat sie schnell und ohne zu prüfen gekauft.
Das hätte hätte Fahrradkette könnte im schlimmsten Fall passieren. Die Geschossflächenzahl ist die bebaure Fläche vermute ich? Die liegt tatsächlich bei 0,4. Zugelassen sind in dem alten Baugebiet auch nur 2 Wohnungen pro Grundstück. Gleichzeitig gibt es mehrere Gebäude mit 3 Wohnungen und etwa gleicher Grundfläche und Grundstücksgröße, oder ein gleich großes Grundstück, auf dem 4 Reihenhäuser entstanden sind. Die Fläche mit 0,4 Geschossflächenzahl würden wir lt. Bauträger wohl hinbekommen.
Ich versuche aktuell den Kreisbaumeister zu bekommen, um mit diesem unseren Plan durchzusprechen, da mich die Gemeinde an ihn verwiesen hat. Aufgrund der Tatsache, dass bei uns Wohnraum sehr stark gesucht wird und es div. Ausnahmen in dem Baugebiet gibt, hoffe ich, dass wir mit 4 besser 5 Wohnungen auf der Grundfläche eine Genehmigung erhalten.
Danke für eure regen Fragen.