Entweder ist auf dem Grundstück ein Vierfamilienhaus möglich, dann wäre ein Bungalöwchen eine maßlose Verschwendung gewesen - oder das Grundstück würde für ein Einfamilienhaus angemessen sein, dann wird man ein Vierfamilienhaus dort eher selten genehmigt bekommen. Reden wir hier von so etwa 1.100 qm (bei Geschossflächenzahl 0,4) und zwölf Metern Firsthöhe, oder von einer Schnapsidee á la hätte, hätte, Fahrradkette ?
Hallo zusammen,
danke für die Rückmeldungen.
Könnt ihr mir einen Tipp geben, wo ich die Geschossflächenzahl Zahl finde? Wenn ich mich richtig erinnere, hatte ich die Zahl 0,4 von einem der Bauträger gehört, aber so verstanden, dass es da um die Gebäude Grundfläche geht. Zumal mir der eine Bauträger ja für 325 qm den groben Preis genannt hat, ihm liegen die Unterlagen vor und wenn das generell unmöglich wäre, denke ich hätte er oder einer der anderen ja etwas sagen müssen. Sonst können wir uns den weiteren Aufwand sparen.
Ich habe eine "Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan"
Darin steht: "Maß der baulichen Nutzung"
Für die Grundflächen, Geschossflächen und Baumassenzahl, sowie der Vollgeschosse ist der jew. Eintrag im BBPl mit der Ausnahme von... maßgebend.
Ferner Anzahl Wohnungen "Bei der ein oder zweigeschossigen" Bebauung maximal 2 Wohnungen pro Gebäude. (Dazu gab es bisher 3 Befreiungen mit jew 3 Wohnungen im Baugebiet)
Der zeichnerische Bebauungsplan ist leider sehr vergilbt.
Da kann ich etwas von
WA | II
0,4 | 0,8
- | ^
lesen. Ist das damit gemeint?
Sorry für meine "Ahnungslosigkeit" aber ihr habt sicher schon gemerkt, dass ich zu dem Projekt wie die "Jungfrau zum Kinde" kam.
Vielen Dank