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exto1791
Das mag sein und das Ziel hat definitiv jeder Bauherr!Die vertraglichen Ausschlusskriterien greifen nicht. Mit dem Festpreis übernimmt der Lieferant das Preisrisiko. Preissteigerungen sind keine höhere Gewalt. Diese würde eine Unabwendbarkeit beinhalten. Etwa durch Lagerthaltung zur Risikominimierung hätte der Lieferant eine Möglichkeit zum Abwenden gehabt. Auf Basis der Textauszüge aus dem Vertrag kann der GU keine berechtigte Forderung aufstellen. Im Vertrag kann aber an anderer Stelle etwas dazu stehen.
Den Rat von @nordanney , das pragmatisch zu sehen finde ich sehr gut. Löst man zu Beginn gemeinsam ein Problem, steigt die Wahrscheinlichkeit, am Ende die bessere Leistung bekommen zu haben. Bleibt man beim ersten Problem unversöhnlich auf einem Standpunkt und unterstellt latent dem Gegenüber gierige Absichten, wird das Projekt einen anderen Verlauf nehmen - das Risiko für Stress uns mangelnde Qualität steigt.
finde ich pragmatisch! Viel Erfolg.
Niemand will ein Haus, das schon zu Beginn an zum Scheitern verurteilt ist.
Letztlich kommt es auch immer darauf an wie "klug" man sich den GU ausgesucht hat.
Damit meine ich: Eventuell auch die Solvenz im Vorfeld geprüft - Referenzen geprüft und und und...
Wenn es dann wirklich der richtige GU ist, sollte der GU der letzte sein, der die Kosten an den Bauherren übertragt, sondern selbst dafür ein steht und es versucht mit seinem Lieferanten (Gewerk + Hersteller im Vorfeld) zu "verhandeln".
Ich sehe es bei uns im Unternehmen:
Preiserhöhungen im Stahlbereich bei über 15%. Wir werden in diesem Jahr KEINE Preiserhöhung durch führen --> ist letztlich auch ein Zeichen an den Kunden - zeugt von hoher solvenz und einem gesunden Unternehmen.
10.000€ in 50/50 aufzuteilen tun dem Bauherren DEUTLICH mehr weh als dem GU. Somit wäre für mich 50/50 niemals eine zufriedenstellende Lösung?? Dies muss doch abhängig gemacht werden vom Eigenkapital etc. was dahinter steht. Da jucken den GU halt 10.000€ 0,0 --> für den Bauherren ist es sehr viel Geld...
Ich persönlich - und so würde ich auch agieren, falls ich mich in dieser Situtation befinden würde - sehe es einfach nicht ein, dass ich für das unternehmerische Risiko einstehen soll. Letztlich darf der GU jederzeit seinen Hauspreis bei Angebotsabgabe nach oben setzen. Der eine unterschreibt dann halt, der andere nicht... Nur weil aber der Markt nicht mitspielt, kann ich nicht einfach mein ganzes Risiko (oder eben 50/50) auf den Bauherren überladen. Das ist letztlich natürlich die mit Abstand einfachste Variante für den GU :D
Wie gesagt, wenn man hier im Nachgang von 2.000€ spricht kann man sich das immer mal noch überlegen, wenn dein GU bspw. ein "********" ist, nichtsdestotrotz würde ich alles daran setzen um mein Haus für 0,00€ Mehrkosten zu bekommen.
Und sind wir mal ehrlich: Wenn der GU sich im Umkreis befindet, bzw. regional agiert und "klug" ausgesucht wurde, ist der Ruf viel viel wichtiger als 10.000€ liegen zu lassen. Man muss nur laut genug schreien dann bekommt man sehr sehr oft, das was man möchte --> dafür gibt es auch einen ganz klaren Grund: 90% der Bauherren würde in diesem Fall "nachgeben" :D