K
KarstenausNRW
Erschließung = Absicherung durch BaulastDas Ding auf extra3 würd ich nicht überbewerten, wie vieles aus diesem Format zB Realer Irrsinn, das durch Weglassen von Informationen Lacher generieren soll.
Wenn die Erschließung des Grundstücks nicht mehr gesichert ist, gibts ne Zwangseintragung.
Baulast ungleich tatsächlich Nutzungsmöglichkeit
Grunddienstbarkeit = tatsächliche Nutzungsmöglichkeit
Also kurz gefasst. Wenn Du über eine fremdes Grundstück die Erschließung bekommst, reicht die Baulast für die Baugenehmigung/Nutzung. Ohne Grunddienstbarkeit darf aber auf dem fremden Grundstück eine Mauer stehen und Dir explizit verboten werden, zum Haus zu kommen. Cool, oder?
So einfach, wie Du es schreibst, ist es nicht. Zwangseintragung eines Wegerechtes gibt es nicht.