S
smartsurfer
Hallo zusammen,
bei der Baugenehmigung gibt es laut Landratsamt ein Problem: Es wird der Standort der Wärmepumpe nicht akzeptiert.
Dabei beruft sich das LRA auf einen "Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten".
Frage: Ist der Leitfaden rechtlich in Baden-Württemberg in einem Gesetz als verbindlich erklärt worden?
Meiner Ansicht nach sind es "kann" Anforderungen und keine "muss" Anforderungen
.
Konkrete Daten
Wärmepumpe Modell: Weishaupt WWP L 12 AD
(Laut meinem GU gibt es von Weishaupt gar keine leisere Wärmepumpe.)
Standort Wärmepumpe: Siehe Plan.
Dazu ist noch zu erwähnen, dass es ein gewachsenes Wohngebiet ist und das Grundstück eine Baulücke darstellt. Die Gebäude dort sind in den 80er/90er erstellt worden. Dementsprechend sind (Öl-) Zentralheizungen in den Nachbargebäuden verbaut, da es dort keinen Neubau gibt. Dementsprechend kann es auch keine Wärmepumpen in der direkten Nachbarschaft geben.
Stellungnahme LRA:
"bei einer anderen Platzierung der Wärmepumpe z.B. im Süden des Grundstücks wäre ein größerer Abstand zu Nachbarschaft möglich. Aufgrund des geringen Abstands zum Haus ist mit Reflexionen (innerhalb 3 m Abstand zu einer reflektierenden Fläche) zu rechnen. . Im Umfeld ist möglicherweise mit weiteren geräuschbelastenden Anlagen zu rechnen.
Die Planung der Wärmepumpe entspricht nicht dem „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ in folgenden Punkten:
Danach ist ein maximaler Abstand zu und idealerweise abgewandt von der Nachbarschaft anzustreben (siehe Ziffer 1 der Anlage zu o.g. Leitfaden).
Aufgrund der dortigen engen Bebauungssituation wären z.B. auch innenliegende oder eingehauste Wärmepumpen anzudenken, bzw. Wärmepumpen mit deutlich niedrigeren Schallleistungspegeln."
Der Hammer:
Gegenüber meinem GU hat der zuständige Sachbearbeiter im LRA erwähnt, dass ja auch prinzipiell das ganze Haus gedreht werden könnte, damit der Technikraum (!) im Süden liegt und dann würde der vom LRA vorgeschlagene Standort der Wärmepumpe im Süden auch zu keinen langen Kabeln/Rohren führen.
Da denke ich mir nur "gehts noch"?
Morgen möchte ich selbst mit dem Sachbearbeiter sprechen.
Habt ihr mich noch Tipps für das weitere Vorgehen?
Seht ihr noch gute Argumente?
Danke für euren Input.
bei der Baugenehmigung gibt es laut Landratsamt ein Problem: Es wird der Standort der Wärmepumpe nicht akzeptiert.
Dabei beruft sich das LRA auf einen "Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten".
Frage: Ist der Leitfaden rechtlich in Baden-Württemberg in einem Gesetz als verbindlich erklärt worden?
Meiner Ansicht nach sind es "kann" Anforderungen und keine "muss" Anforderungen
.
Konkrete Daten
Wärmepumpe Modell: Weishaupt WWP L 12 AD
(Laut meinem GU gibt es von Weishaupt gar keine leisere Wärmepumpe.)
Standort Wärmepumpe: Siehe Plan.
Dazu ist noch zu erwähnen, dass es ein gewachsenes Wohngebiet ist und das Grundstück eine Baulücke darstellt. Die Gebäude dort sind in den 80er/90er erstellt worden. Dementsprechend sind (Öl-) Zentralheizungen in den Nachbargebäuden verbaut, da es dort keinen Neubau gibt. Dementsprechend kann es auch keine Wärmepumpen in der direkten Nachbarschaft geben.
Stellungnahme LRA:
"bei einer anderen Platzierung der Wärmepumpe z.B. im Süden des Grundstücks wäre ein größerer Abstand zu Nachbarschaft möglich. Aufgrund des geringen Abstands zum Haus ist mit Reflexionen (innerhalb 3 m Abstand zu einer reflektierenden Fläche) zu rechnen. . Im Umfeld ist möglicherweise mit weiteren geräuschbelastenden Anlagen zu rechnen.
Die Planung der Wärmepumpe entspricht nicht dem „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ in folgenden Punkten:
Danach ist ein maximaler Abstand zu und idealerweise abgewandt von der Nachbarschaft anzustreben (siehe Ziffer 1 der Anlage zu o.g. Leitfaden).
- Wärmepumpen müssen nach dem Stand der Lärmminderungstechnik so aufgestellt sein, dass zusätzliche Schallbelastungen beispielsweise durch Reflexionen an den Wänden verhindert werden.
Aufgrund der dortigen engen Bebauungssituation wären z.B. auch innenliegende oder eingehauste Wärmepumpen anzudenken, bzw. Wärmepumpen mit deutlich niedrigeren Schallleistungspegeln."
Der Hammer:
Gegenüber meinem GU hat der zuständige Sachbearbeiter im LRA erwähnt, dass ja auch prinzipiell das ganze Haus gedreht werden könnte, damit der Technikraum (!) im Süden liegt und dann würde der vom LRA vorgeschlagene Standort der Wärmepumpe im Süden auch zu keinen langen Kabeln/Rohren führen.
Da denke ich mir nur "gehts noch"?
Morgen möchte ich selbst mit dem Sachbearbeiter sprechen.
Habt ihr mich noch Tipps für das weitere Vorgehen?
Seht ihr noch gute Argumente?
Danke für euren Input.
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