Das Problem ist halt, alles was das Bauamt beim ersten Bauabschnitt vergessen haben festzulegen, versuchen Sie jetzt hier mit Gewalt. Auch weniger als 15cm unter Straßenniveau zu bauen ist nicht möglich, sodass ich von der Straßenseite 0,5m tiefer wäre würde helfen. Im alten Abschnitt schießt bei einem Haus die Oberkante der EG Fenster mit der Straße ab. Sieht übel aus war aber nicht untersagt.
Zurück zur Ursprungsfrage: Nach der Durchsicht der Kommentare eher keine Chance, dass das Bauamt einlenkt?
Würde dann ggf. die Geschichte einen Anwalt prüfen lassen.