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Escroda
Theoretisch könntet ihr auch ohne Bezahlung den Bauantrag stellen.Theoretisch könnten wir also, wenn das Grundstück bezahlt wäre, auch den Bauantrag einreichen.
Woher stammt diese Information? Geht es wirklich um den Kaufpreis oder um die Notargebühren?Jetzt schickt uns der Notar in den nächsten Tagen eine Rechnung für das Grundstück und diese muss in 2 Woche bezahlt werden.
Was wurde euch denn dort gesagt? Hier geht es nicht um Kulanz, sondern um Aufklärung seitens des Notars.Wir haben, zusammen mit anderen Grundstücksbesitzern, beim Notar angerufen und denen die Situation erklärt in der Hoffnung das sie Kulanz walten lassen.
Es ist vollkommen üblich und täglich Brot eines Notars, dass ein nicht vermessenes Grundstück verkauft und finanziert wird. Die Vorgehensweise wird im Notarvertrag beschrieben und der Notar erläutert das Juristendeutsch für die Vertragspartner, bis diese alles verstanden haben.Ist das denn so alles Rechtens?
Nicht unbedingt. Der Kaufgegenstand sollte nur für die Vertragspartner hinreichend beschrieben sein. Man kann auch ein Grundstück unbekannter Größe kaufen, welches nur durch örtliche Gegebenheiten beschrieben ist (Gewässer, Gebäude, Zäune).Erst wenn amtlich vermessen ist, kann ja die Grösse und somit der Betrag final festgelegt werden.
Weil der Notarvertrag die für die Bank nötigen Sicherheiten beinhaltet, wie es vermutlich auch bei der TE der Fall ist. Eine amtliche Flurkarte vom Teil-Grundstück ist nicht notwendig.Für meine Bank war das kein Problem.
Überflüssig, wenn beim Notarvertrag nicht geschlampt wurde.Ich werde diese Aussage jetzt schriftlich anfordern.