B
Bauprinzessin
ihr müsstet doch die auflassungsmitteilung vom notar erhalten haben?
habt ihr mal bei katasteramt angerufen, ob die Karte vielleicht mittlerweile da ist?
habt ihr mal bei katasteramt angerufen, ob die Karte vielleicht mittlerweile da ist?
aber wie soll das denn gehen? die auflassungsvormerkung muss im grundbuch stehen und es müsste für jedes der neuen teilgrundstücke neue Flurstücksnummern vergeben sein und für jedes ein eigenes grundbuchblatt geben? oder irre ich mich da?Die Auflassungsvormerkung ist wohl schon geschehen. Auch wenn es noch keine "neue" Flurkarte und Einmessung des Grundstückes gibt. So ist doch vorgemerkt: Frau D.S. und Herr xy werden dieses Grundstück, für das es leider noch keine neue Flurbezeichnung gibt, kaufen. Jeder weitere Verkaufs-versuch der imaxx ist damit unterbunden. Das ist ja der Sinn dieser Vormerkung. Karsten