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onkelchen2k
Hallo,
bin ebenfalls in diesem Baugebiet aktiv und mit liegt der Vorentwurf des Notarvertrages vor.
Wir wurden seinerzeit vor abschließender Erstellung des Notarvertrages gefragt, ob wir eine Belastungsvollmacht in den Vertrag aufnehmen wollten, welche es möglich machte, auch ohne vorliegendes Grundbuch und Liegenschaftskarte eine Grundschuld für die finanzierende Bank zu "reservieren" sozusagen.
Da wir das Grundstück aus Eigenmitteln zahlen, war das bei uns nicht nötig, aber alle anderen mir bekannten Bauherren hatten mit diesem Prozedere keine Probleme und haben den Kredit bereits erhalten, bzw. er steht auf Abruf.
LG!
bin ebenfalls in diesem Baugebiet aktiv und mit liegt der Vorentwurf des Notarvertrages vor.
Wir wurden seinerzeit vor abschließender Erstellung des Notarvertrages gefragt, ob wir eine Belastungsvollmacht in den Vertrag aufnehmen wollten, welche es möglich machte, auch ohne vorliegendes Grundbuch und Liegenschaftskarte eine Grundschuld für die finanzierende Bank zu "reservieren" sozusagen.
Da wir das Grundstück aus Eigenmitteln zahlen, war das bei uns nicht nötig, aber alle anderen mir bekannten Bauherren hatten mit diesem Prozedere keine Probleme und haben den Kredit bereits erhalten, bzw. er steht auf Abruf.
LG!