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guckuck2
Ohne existierende Einfriedung oder erteiltes Verbot imho schwierig mit dem Hausfriedensbruch.Auf Hammerschlagrecht kann er sich, da ohne die zweiwöchige geforderte Ankündigung geschehen, nicht berufen. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wäre im Rahmen des Möglichen. Aber sowas wird dein Anwalt sicher bereits gecheckt haben.
Hammerschlagsrecht ist kein "Wegbuddel und Aufreiß"-Recht.