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Das wünsche ich Euch, denn das wäre im Gewährleistungsfall wohl eine hilfreiche geringere Komplexität.Wird nach DIN ausgeführt, könnte das evtl. unser GU machen - wenn er natürlich dazu bereit ist. Das gilt es zu besprechen.
Das wünsche ich Euch, denn das wäre im Gewährleistungsfall wohl eine hilfreiche geringere Komplexität.Wird nach DIN ausgeführt, könnte das evtl. unser GU machen - wenn er natürlich dazu bereit ist. Das gilt es zu besprechen.
Schwer zu sagen. Die Kosten der Unterfangung wird der Rohbauer übernehmen.Wie hoch sind denn diese extra Kosten, die der Nachbar sich eingebrockt hat?
Die Haftung im Schadensfall wird trotzdem auf den Nachbarn übergehen. In welcher Form auch immer.Ich denke nicht das der gu das übernimmt, egal was passiert er ist definitiv immer der der haftet, oder er lässt sich die Arbeit vergolden.
Nein...er war teilweise ganz schön frech...auch zum Richter, der ihn dann auch ermahnt hat. Ich würde behaupten, dass er sich vor allem über sich selbst ärgert. Wir konnten ja alles belegen, wir oft wir ihm wohlwollend Angebote gemacht haben wie z.B. vor unserem Baubeginn die Tiefengründung zu seiner Seite.Hat der neue Nachbar es jetzt eingesehen, oder haben sich die Fronten noch mehr verhärtet?
Nun ja, ich würde eher meinen, Selbstreflexion und Einsichtsfähigkeit seien seine Königsdisziplinen nichtIch würde behaupten, dass er sich vor allem über sich selbst ärgert.
Der Privatmann haftet für Schäden, die das von DIR ausgesuchte Unternehmen durch evtl. Baumängel verursacht?Die Haftung im Schadensfall wird trotzdem auf den Nachbarn übergehen. In welcher Form auch immer.
Das wird in dieser Form in der Vereinbarung stehen, da es selbst bei einwandfrei ausgeführter Unterfangung nach DIN zu Setzungsrissen kommen kann, die ja dann von jemandem bezahlt werden müssen. Und da der Nachbar die Unterfangung verlangt, muss auch er dafür gerade stehen. Das ist kein Traum sondern so verhandelt und eigentlich auch üblich (siehe Anhang).Sorry, aber ich denke das wird ein Traum deinerseits bleiben...