Heute früh war die Güteverhandlung, die glücklicherweise nicht in einer Hauptverhandlung endete...Stand heute.
Wir hatten vor Verhandlungsbeginn bereits diverse Punkte festgelegt, unter deren Gesichtspunkten wir die Einstweillige Verfügung lösen und einer Unterfangung zustimmen würden.
Dies sah z.B. vor, dass ein erneutes geologisches Gutachten erstellt wird, welches die Unterfangung zum Thema hat. Dies wurde nämlich bis dato nicht gemacht. Der Statiker hatte die Statik für die Unterfangung ohne Bodengutachten erstellt - das war mehr als fahrlässig - dieser Meinung war auch der Richter. Es wird auch geprüft, ob die Abfangung nach DIN oder evtl. ein anderes Verfahren (wie z.B. Injektionsverfahren) das geringste Risiko von Setzungen birgt.
Wichtigster Punkt für uns: wir bestimmen nun die Firma, welche unser Haus unterfängt, da zur Gegenseite kein Vertrauen mehr besteht, dass die Arbeiten einwandfrei durchgeführt werden. Wird nach DIN ausgeführt, könnte das evtl. unser GU machen - wenn er natürlich dazu bereit ist. Das gilt es zu besprechen. Weiter wird vorher und danach eine Beweissicherung durch einen Sachverständigen erstellt, der den Ist-Zustand unseres Hauses aufnimmt, sollte es zu Rissen kommen.
Alle Kosten, auch die des kompletten Verfahrens, sind vom Nachbarn zu tragen.
Es müssen nun noch einige Dinge geklärt werden, bis die außergerichtliche Einigung wirksam wird. Bis dahin sind es „nur“ gegenseitige Lippenbekenntnisse. Ansonsten gehts dann ins Hauptverfahren, was wir allerdings alle vermeiden wollen, da der Nachbar das niemals gewinnen wird und uns weitere Zeit kostet.