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Bei jedem anderen Verkäufer würde ich vermuten, daß die Mehrheit der (dann Amts-)Richter das als höhere Gewalt sähe - hier mit dem Verkäufer der in Personalunion Kommune ist, sehe ich auch den Verwaltungsrechtsweg eröffnet und eine andere Haltung dem gegenüber, hier nonchalant eine beim Verkauf verschwiegene "Aufputz"-Erschließung vorzunehmen. Ist bei zwanzig Grundstückskäufern keiner ein mutiger junger Jurist oder mit einem solchen verschwägert ?da die erhöhte Straße vor Grundstückskauf nirgendwo angesprochen war. [...] Wenn es uns nicht passt, könnten wir ja auf unsere Kosten den Grundstückskauf rückgängig machen.
Der nächste Bürgermeister dürfte von einer Wählergruppe oder Kleinstpartei gestellt werden