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Deswegen würde ich bei den Einsfünfzig Terrainunterschied zwischen "gekauft wie besehen" und "Baubeginn" auch nicht im Traum daran denken, den Keller auf das jetzige unvertiefte Grundstück zu stellen, sondern selbstverständlich so einbuddeln, daß Oberkante Fertigfußboden EG auf dem neuen Plan-Null rauskommt. Denn nur so entspricht es effektiv der bisherigen Bodenplatten-Planung.Das bedeutet ja nicht, dass man den Keller nicht doch 80 cm eingräbt. Ich würde von einem Keller, welcher dann auch noch 1 Meter rausschaut, auch Abstand nehmen. Es ist ja noch nicht einmal Platz für ein Treppenpodest, eine Terrasse mit Böschung braucht auch Platz.