Reihenmittelhaus mit Garten (Sondernutzungsrecht)

4,40 Stern(e) 8 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Reihenmittelhaus mit Garten (Sondernutzungsrecht)
>> Zum 1. Beitrag <<

F

fach1werk

Es hängt viel von der Güte einer Teilungserklärung ab.
Seit 12-2020 gilt ein neues WEG.
Ich würde mir die letzten Protokolle zeigen lassen. Ich würde nachschauen ob die Gemeinschaft ohne Verwalter in der Lage war vernünftige Beschlüsse zu fassen und abhängig vom Baujahr auch etwas anzusparen.
Gemeinschaften mit ungeschickten Beschlüssen, einer dämlichen Teilungserklärung und welche ohne Rücklagen (...wir können ja einfach eine Sonderumlage machen, wir sind alle solvent genug) kriegen früher oder später Ärger.
Viele Grüße Gabriele
 
H

HubiTrubi40

Es gibt kein Hausgeld o.ä.. Jeder ist laut Teilungserklärung für sein eigenes sondergenutztes Gemeinschaftseigentum veramtwortlich. Auch auf Kosten bezogen. Nur die gemeinschaftlichen Wege sind aufgeteilt. Aber das ist ja meistens so.
 
H

HubiTrubi40

"...für die Lasten und Kosten (Reparaturen) des gemeinschaftlichen Eigentums und der jeweiligen Reihenhäuser hat lediglich der Eigentümer des jeweiligen Wohn- und Teileigentums aufzukommen."
 
K

Kati2022

Vieles hängt wie schon oben geschrieben von der Teilungserklärung ab.
Wir wohnen zur Zeit in einer ETW mit einem Gartenanteil (ca. 100m2) als Sondernutzungsrecht. Im Haus sind 3 Erdgeschosswohnungen. Laut der Teilungserklärung sind wir für die Pflege und Instandhaltung des Gartens verantwortlich. Alle baulichen Veränderungen bedürfen der Zustimmung der Anderen (nach dem neuen WEG-Gesetz müssen es nicht mehr 100% der Eigentümer sein). Wir wollten die Terrasse vergrößern/Dielen verändern und einen Schuppen stellen, ging ohne Probleme. Die Hecke muss aber einheitlich sein in allen 3 EG-Wohnungen...
 
Y

ypg

Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Im Forum Kaufberatung / Substanzbewertung gibt es 488 Themen mit insgesamt 11475 Beiträgen
Oben