Reihenmittelhaus mit Garten (Sondernutzungsrecht)

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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Y

ypg

Genau solche Ungenauigkeiten (Sondernutzer als Eigentümer zu bezeichnen) halte ich für problematisch.
Ist doch eindeutig: es ist auf den Eigentümer des RH bezogen. Dieser hat sich für sein jeweiliges „Sondereigentum“ zu kümmern. Ich setze das mal in Tüddelchen, damit man nicht daraus das macht, was es für andere zu sein scheint.
Es gibt solche Verträge.
Man muss nicht immer Probleme dort sehen, wo keine sind.
 
H

HubiTrubi40

Also ich verstehe das auch so. Ist den der Nutzer des Sondereigentums nicht auch Teileigentümer (der nicht bewohnbaren) Gemeinschaftsflächen? Dann verstehe ich das fsst synonym, wobei ich kein Rechtsexperte bin.
 
Lotti88

Lotti88

§ 1 WEG:
Eigentum an Wohnungen = Wohnungseigentum
Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen = Teileigentum
Gemeinschaftseigentum = Grundstück und das Gebäude, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen

Bis zum 01.12.2020 konnte an "Freiflächen", also Gärten, Terrassen und im freien befindlichen Stellplätzen kein Eigentum begründet werden. Für solche Flächen konnten nur Sondernutzungsrechte vergeben werden. Sondernutzungsrecht = alle anderen Eigentümer sind von der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen.

Veränderungen am Gemeinschaftseigentum (Fahrradstellplatz, Garten, ggfs. auch Terrasse) können nur im Rahmen der durch Gemeinschaftsordnung, Beschlüsse oder Gesetz eingeräumten Befugnisse vorgenommen werden. Bauliche Veränderungen (ganz grob das meiste, was im Boden festgemacht wird) dürfen nur nach Beschluss vorgenommen werden. Einfache Nutzungen, wie zB Grillen gehören zur üblichen Nutzung und müssen sich nur an der Hausordnung bzw. der gegenseitigen Rücksichtnahme messen lassen.

Bei Unsicherheiten würde ich die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung von einem Anwalt anschauen lassen. Das dauert im Normalfall nicht sehr lang, muss also nicht besonders teuer sein.

Wie fast überall gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Gemeinschaft bisher gut miteinander ausgekommen ist, dann passt alles --> solange sich kein Querulant einkauft, der auf sein Recht besteht, nur weil er Recht hat. Für den Fall muss man dann halt auch wissen, was man wirklich darf.
 
H

HubiTrubi40

Also so wie die anderen Gärten angelegt sind, habe ich das Gefühl dass das schon einogermassen ok sein sollte. Und ja, im Zweifel rede ich nochmals mit einem Anwalt.
Was mir noch etwas Sorgen bereitet sind eben die Risse im DG. Hab jetzt viel gelesen und auch nochmals in einem anderem Forum gehört dass wohl mox dramatisches da vermitlich Schwindrisse. Trotzdem weiss och halt nicht genau was da sanierungstechnisch aif moch zukommt. Wenns nur zuspachteln und drüberverputzen wäre, dann wärs ja ok.
Was auch noch ist. Die Miterin die da in dem zhaus gewohnt hat hat ihre Wäscheleine in im Keller gehabt. Allerding in einem kleinen Raum ohne Fenster. Hat die Maklerin von sich ais gemeint dass sie das nicht versteht. Allerdings ist vordem Raum ein Heizkörper. Vielleocht ear das ja der Grund. Frahe moch nur ob das so gut war wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Ich hab auf die schnelle nix gesehen und es roch auch nocht müffig sondern ganz normal. Die Maklerin meinte auf meine Frage hin der Keller sei trocken.
Da ich jetzt vor dem Bieten nicht nehr ins Haus komme, gebe och mein Gebot ab. Fms wir den Zuschlag kriegen kann ich das ja nochnals prüfen lassen bzw. Anschauen. Revhtlich bindend ist ka der Kauf mit erfolgreichem Gebot ja noch nicht.
Ansonsten gefällts uns schon sehr. Das mit den Fahrrädern müssen wir dann noch schauen und mit den Mülltonnen aber ich denke da findet sich eine Lösung.
Ich hab mal geschau was verputzen peo qm kostet (ca. 20 Euro) und Parkett abschleifen/versiegeln auch ca. 20-25...ist das realistisch?
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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