Hallo Martina,
diese Argumentation ist natürlich auch gut nachvollziehbar - mir als Vermieter wäre es so auch deutlich lieber.
Da ich aber den Vermieter der beiden nicht kenne, wollte ich nur auf die Gefahr einer Verletzung der Pflichten des Mieters aus dem Vertrag hinweisen. Man hat schon von Vermietern gehört, die einen derartigen "Alleingang" des Mieters mit einer Abmahnung quittiert haben.
Stichwort: "Woher soll ich wissen, wie es unter der neuen Tapete aussieht und der Schimmel tatsächlich fachgerecht beseitigt wurde?"
Kommt also ganz auf den Vermieter und den Kontakt zu diesem an.
Grüße,
Dirk