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Allthewayup
Jetzt wird einiges klarer.Mein Sachverständiger hat die Betondeckung gemessen. Ich habe ihn extra dafür und nur dafür beauftragt, als ich nach der Ausschalung der Kellerwände die Fehlstellen bemerkt habe. Einen Sanierungsplan habe ich nicht beauftragt.
Das Schreiben "eine schwarze Wanne mit einer weißen Wanne gleichzusetzen ist" wurde von der Baufirma als Antwort vorgelegt. Es stammt von irgendeinem hauseigenen "Statiker" der Baufirma (auf meiner Baustelle hat er nichts berechnet).
Gebaut wird aber nach von mir vorgelegten Architektenplan (Werksplan) und Bewehrungsplan/statische Berechnungen (von "meinem" Statiker).
Erlaube mir an dieser Stelle die direkte Frage an dich, warum du das nicht im eigentlichen Thread klargestellt hast und die Kommunikation dort quasi "eingestellt" hast?
Hier nochmal zum Verständnis: Dein Sachverständiger hat dir die Mängel bescheinigt aber keinerlei Bewertungen geliefert inwiefern diese Mängel das Bauwerk für die Bodenverhältnisse untauglich machen? Dann solltest du hier noch Klarheit schaffen, denn was nützt dir selbst ein Keller für umme, wenn du ihn dann jährlich als Innenpool nutzen kannst? Finde heraus, ob der Keller überhaupt tauglich ist bzw. tauglich gemacht werden kann und mach dir erst nach Beantwortung dieser Frage Gedanken ob Schadenersatz oder nicht doch lieber Abriss.Ich erwarte die Übernahme von Folgekosten (z.B. die Ausführungspläne anzupassen) und eine Preisminderung. Es interessiert mich, um wie viel Geld es geht (Gerichtsurteile oder Ähnliches)
Der wird alles abstreiten was ihm nicht vom Sachverständigen vorgetragen wird. So ist die Realität - leider. Über die Abmessungen könnte man, wenn keine gravierenden Nachteile zu erwarten sind in Form von Preisnachlässen reden. Das bedingt aber dass das andere Thema geklärt ist.Bei den mündlichen Ansprachen hat er alle Fehler abgestritten.
Erst auf die Beweise vom Sachverständiger (Betonüberdeckung) hat er reagiert und nur diese Fehler zugegeben, die der Sachverständiger beschrieben hat.
Maßabweichungen streitet er noch ab.
Siehst du dich imstande das ohne Sachverständigen (der beide Themen vertritt und u.U. noch mehr) mit dem Bauunternehmer selbst zu regeln? Hast du eine Bauherrenrechtsschutz abgeschlossen? Ein telefonisches Beratungsgespräch beim Fachanwalt kostet dich keine 200€. Wenn ein Sachverständige dir beide Mängel bestätigt, würde ich an deiner Stelle ebenfalls einen RA einschalten, nur der bringt deine Forderungen in juristisch einwandfreier Form zu Papier.