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Allthewayup
Das die Antworten in eine andere Richtung gingen lag wohl auch daran, dass man dir die Informationen scheibchenweise aus der Nase ziehen musste. Dementsprechend direkt wurden kurz darauf die Beiträge in deinem Thread. Aber lassen wir das jetzt an dieser Stelle gut sein.Meine Frage im Thread über Betonüberdeckung war technischer Natur: welche Variante der Sanierung zu bevorzugen. Die Antworten gingen in eine andere Richtung.
Nein, man sollte sich hier nicht auf eine Variante einigen, sondern du solltest hier den Ton angeben und vorgeben, was jetzt genau gemacht werden soll. Ich bin kein Jurist aber sehe es: Der Bauunternehmer hat bei Mängeln ja prinzipiell erstmal das Recht nachzubessern. Hier ist jetzt so, dass er die Bewährung nicht mal eben tiefer in den Beton schieben kann. Damit siehst du dich mit einer Nachbesserung welche von der vereinbarten Beschaffenheit abweichen wird konfrontiert. Da du das genau genommen nicht akzeptieren müsstest und auf Vertragserfüllung bestehen könntest, bist du jetzt am Drücker. Dein Bauunternehmer wird versuchen dir die günstigste der Lösungen technisch fein zu reden. Genau aus dem Grund kommt hier wieder ein von dir zu beauftragender SV ins Spiel, der dir die beste Lösung darlegt. Die restlichen Mängel bewertet dieser Gutachter dann auch nochmal technisch und fachlich, sodass sich mit diesen Informationen ein Anwalt über eine mögliche Ausgleichszahlung Gedanken machen kann. Du wirst hier entweder viel zu wenig oder viel zu viel von deinem Bauunternehmer fordern mit entsprechenden Konsequenzen.SV hat keine Bewertungen schriftlich geliefert, aber mitgeteilt, dass der Keller saniert werden kann und der Rohbauer es machen sollte. Man sollte sich auf die passende Variante einigen.
Der Keller kann tauglich gemacht werden. Aber eine schwarze Wanne ist halt minderwertiger als die bestellte weiße Wanne (nicht so langlebig usw.).
Und er ist kleiner als bestellt wurde. Dazu kommt, dass die Wand zum Nachbarn von außen nicht begutachtet (von außen saniert) werden kann.
Das ist ein großer Fehler den du da begehst. Der Unternehmer hat dich zu allererst mal belogen und alles abgestritten. Glaubst du ernsthaft er sieht dich auf Augenhöhe bei den Gesprächen? Er ist seit Jahren in dem Business und merkt genau wenn ein Bauherr "unsicher" ist. Wenn du ihn darüber in Kenntnis gesetzt hast, dass der Rohbau 6cm abweicht wird er natürlich erstmal prüfen was Sache ist. Kommt er zu einem anderen Ergebnis wie du (ob das dann wirklich stimmt oder nicht sei dahingestellt) wird er dir das so mitteilen und du stehst wieder am Anfang. Also ja er könnte das einfach so zurückschreiben, vielleicht auch nur um Zeit zu gewinnen.Ich will versuchen, das ohne SV mit dem Rohbauer zu regeln.
Liegt die Beweislast bei ihm, falls ich etwas offiziell schriftlich bemängele? Oder kann er einfach zurückschreiben "nein, die Maßen stimmen"? Ich will, dass er selber die Kosten für die Beweise trägt.
"Die Kosten für die Beweise" die er nicht wahr haben will wird dann auch dein Anwalt in das Forderungsschreiben mit Aufnehmen. Warum sollst du darauf sitzen bleiben? Nach einem Autounfall an dem du keine Schuld hast, wer trägt denn da die Gutachter und Anwaltskosten? Klar, der Unfallverursacher. Das heißt du musst ihn vorab nichtmal darüber in Kenntnis setzen, dass du beabsichtigst ihm die Kosten weiterzuberechnen.
Du kannst mit einem SV und RA in deinem Fall eigentlich nur gewinnen, wenn das stimmt was du festgestellt hast.