H
Hausbau12
Hallo zusammen,
bei unseren Rollladen kommt unten links und rechts extrem viel Licht durch, so dass der komplette Rollladen angestrahlt wird. Maximal störend, gerade im Schlaf- und Kinderzimmer. Auf den Bildern sind die Rollladen komplett geschlossen, das Licht kommt nur von den Ecken unten.
Das hat sich auch jemand von der Firma noch mal angesehen (nur von außen, er war nicht innen) und meinte, das gehört sich so. Ich hatte bisher in keiner Wohnung jemals so einen Lichteinfall, daher finde ich das schon sehr seltsam. Hier die Aussage, die anschließend per Mail kam:
Je nach Rollotype- und Rolloführungskonstruktion tritt hier mehr oder halt weniger Licht ein. Die Rollotype- und Rolloführungskonstruktion wurde im LV so bei uns angefragt und genau diese Konstruktion haben wir angeboten und final auch montiert.
Nach den RAL-Richtlinien, darf die Rollladenführungsschiene nicht bündig mit dem Fensterblech abschließen, hier muss mindestens 8 mm Platz sein, weniger ist nicht zulässig und diese 8 mm erreichen wir bei ihnen auch.
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Natürlich stand in unserem Leistungsvertrag vom Architekturbüro nicht drin, dass es bitte mit Rollo genauso hell sein soll wie ohne. Mir wäre auch nicht klar, warum es solche Konstruktionen geben sollte.
Meine Fragen wären jetzt:
Wie sieht das bei euch aus? Habt ihr so eine Helligkeit? Wie sehen eure Ecken aus? Was sagt ihr, ist das normal?
bei unseren Rollladen kommt unten links und rechts extrem viel Licht durch, so dass der komplette Rollladen angestrahlt wird. Maximal störend, gerade im Schlaf- und Kinderzimmer. Auf den Bildern sind die Rollladen komplett geschlossen, das Licht kommt nur von den Ecken unten.
Das hat sich auch jemand von der Firma noch mal angesehen (nur von außen, er war nicht innen) und meinte, das gehört sich so. Ich hatte bisher in keiner Wohnung jemals so einen Lichteinfall, daher finde ich das schon sehr seltsam. Hier die Aussage, die anschließend per Mail kam:
Je nach Rollotype- und Rolloführungskonstruktion tritt hier mehr oder halt weniger Licht ein. Die Rollotype- und Rolloführungskonstruktion wurde im LV so bei uns angefragt und genau diese Konstruktion haben wir angeboten und final auch montiert.
Nach den RAL-Richtlinien, darf die Rollladenführungsschiene nicht bündig mit dem Fensterblech abschließen, hier muss mindestens 8 mm Platz sein, weniger ist nicht zulässig und diese 8 mm erreichen wir bei ihnen auch.
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Natürlich stand in unserem Leistungsvertrag vom Architekturbüro nicht drin, dass es bitte mit Rollo genauso hell sein soll wie ohne. Mir wäre auch nicht klar, warum es solche Konstruktionen geben sollte.
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