Roth Massivhaus - wer leidet noch unter inakzeptablen Wartezeiten?

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11ant

11ant

Wir reden hier von einem Verbraucher, der einen Vertrag mit einem Unternehmen schließt. Also Amateur gegen Profi ... entsprechend gibt es keine vollständige Vertragsfreiheit für Knieschüsse und es greift der Verbraucherschutz.
Da hast Du Recht, das Verbraucherrecht ist in Deutschland sehr bemüht, auch den Naivenschutz mit abzudecken, wenn auch weniger extrem als in den USA. Was ich hauptsächlich sagen wollte, ist: die Vertragsfreiheit geht durchaus so weit, daß Jedermann auch darin frei ist, Benachteiligungen zu seinen Ungunsten zu vereinbaren, und daß das nicht automatisch zur Nichtigkeit dieser Vereinbarungen führt. Der Bauvertrags-Auftraggeber kann seinem Auftragnehmer also durchaus auch einige Freiheiten in Hinblick auf wertlose Versprechen einräumen, ohne daß dies per sé sittenwidrig oder sonstwie unzulässig wäre. Daher sehe ich - den Vertragswortlaut kennen wir hier ja nicht - grundsätzlich die Gefahr, daß der TE betreffend einiger berechtigter Ärgernisse vor Gericht zu hören bekäme, ihn träfe eine gewisse Fahrlässigkeit bzw. für moralische Läuterungswüdigkeiten des Auftragnehmers sei das Gericht nicht zuständig, und justiziable Verfehlungen habe dieser nicht begangen (weil der Auftraggeber die Spielräume nicht entsprechend eng bestimmt habe). Laienprivilegien sind keine Allzweckwaffe, sie führen nicht zum folgenlosen Unterschreibenkönnen zahnloser Vereinbarungen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Da hast Du Recht, das Verbraucherrecht ist in Deutschland sehr bemüht, auch den Naivenschutz mit abzudecken, wenn auch weniger extrem als in den USA.
Ich würde das jetzt nicht unbedingt als Naivenschutz kleinreden. Der Bauunternehmer baut jedes Jahr zig Häuser, die meisten Bauherren zum ersten Mal. Und dann weiß man halt nicht, dass ein Bauantrag häufig Monate dauern kann und der Festpreis nichts wert ist. Natürlich kann man das vorher prüfen lassen. Aber ich finde es durchaus wichtig, dass der Staat in gewissen Bereichen für faire Verhältnisse sorgt. Der Verbraucher muss ja auch nicht mit jedem Internetvertrag zum Anwalt, jede Packung Milch vorher auf Schadstoffe testen lassen, usw.
 
11ant

11ant

dass ein Bauantrag häufig Monate dauern kann und der Festpreis nichts wert ist
... ist ein Phänomen, das normalerweise durch woraus auch immer entstehende Langsamkeit in den Prozessen der Antragsbearbeitung entsteht, nachdem der Antrag beim Bauamt liegt. Hier beklagt sich der TE aber über ein schleppendes Vorangehen bevor der Antrag den Weg zum Bauamt findet, und das zumindest seinen Darstellungen zufolge ohne sein Mitverschulden (z.B. in Form von mehrfachen Änderungswünschen oder verzögerten Freigaben von Lösungsvorschlägen). Soll der Richter Deiner Ansicht nach nun das Instrument der Untätigkeitsklage in einen Werkvertrag einführen, bzw. den Auftragnehmer hilfsweise zur Kulanz hinsichtlich der Preisgarantie verurteilen ?

Zurück zur Ausgangsfrage stelle ich fest, daß der TE Leidensgenossen gesucht hat, um "Mitstreiter" (ich vermute, als Verbündete zur Einwirkung auf die Baufirma) zu haben, und bislang nur einen Interessenten zu einem Gewarnten / Abwartenden gemacht hat. Wünschen wir ihm dabei viel Glück (ich bin ja schon sechs Jahre hier und weiß daher, daß man auf ein "ja hallo, uns geht es genauso" in dieser Rubrik durchaus auch schon´mal vier Jahre warten kann; es ist ja naturgemäß eine eher nicht von Stammbesuchern frequentierte Rubrik).

Was sich daraus ergibt und wir suchen:
Falls jemand einen guten Anwalt kennt, nehmen wir natürlich weitere Empfehlungen entgegen. Ansonsten sind wir über den Bauherren-Schutzbund aber fündig geworden.
Da naheliegend erscheint, dass Roth hier mehr Aufträge angenommen als Kapazitäten aufgebaut hat, suchen wir weitere Bauherren, die unser Schicksal teilen und ebenso Schadensersatzansprüche geltend machen müssen / dies planen. Denn diese These ist nur naheliegend, würde aber sicherlich vor Gericht untermauert werden können, wenn wir kein Einzelfall sind. Natürlich wären wir auch ergebnisoffen an Erfahrungsberichten interessiert, von Bauherren von Roth, die im Jahr 2021 ihren Bauvertrag unterschrieben haben und es geschafft schon haben einen ersten Stein gemauert zu bekommen.
Im Kreise meiner Beratenen sind bislang keine Kunden dieser Firma. Mitbetroffene werden nach meiner Einschätzung am ehesten in der Bauherrenschutz / Verbraucherzentralenbauberatungen / Baubegleiter Szene in BB und BE bekannt sein, wo die Firma ja ihren Tätigkeitsschwerpunkt hat. Die RA´in Reibold-Rolinger (Bauglück) habe ich hier deshalb nicht empfohlen, weil ihr Kanzleistandort im Raum Mainz recht weit von Brandenburg entfernt liegt. Möglicherweise wäre sie auf das Empfehlen von KollegInnen vor Ort ansprechbar bzw. eine zumindest teilweise Fernkonsultation machbar. Wirklich erfahrene spezialisierte Rechtsanwälte sind in diesem Bereich rar und nicht ganz leicht zu finden. Vermutlich würde ich an Deiner Stelle auch im "eigenen" und benachbarten Baugebieten "auf die Pirsch gehen" und auch Supermarktbetreiber fragen, ob sie eine Suche an ihrem "schwarzen Brett" erlauben. Ich habe Dich hier zuvor noch nie gesehen und vermute, Du werdest den Weg hierhin anlaßbezogen über eine Suchmaschine gefunden haben (und daß dies auch für Deine "Mitstreiter" gälte. Viel mehr als Glück kann ich Dir an dieser Stelle nicht wünschen - wären mir in gleichartigen Threads betreffend anderer Firmen Zaubermittel begegnet, hätte ich Dir diese hier schon verlinkt). Ob die von Dir vermuteten Gründe zutreffen, vermag ich nicht einzuschätzen. In ähnlichen Fällen betrifft es typischerweise nicht selektiv nur einen oder wenige Kunden, während es bei anderen verzögerungsfrei liefe. Wenn Du Dir selbst nichts vorzuwerfen hast, wird es also vermutlich mehreren Kunden ebenso gehen.
 
V

Viluvilu

Wir „bauen“ derzeit mit Roth Massivhaus und sind auf der Suche nach Mitstreitern, die sich wie wir im Planungsprozess befinden und mit unangenehm langen und inakzeptablen Wartezeiten konfrontiert werden.
Wir haben bereits im August 2021 unseren Hausbauvertrag unterschrieben, mussten dann enorme Bearbeitungszeiten für das Erstellen des Bauantrags in Kauf nehmen und warten nun seit fast 5 Monaten nach Erhalt der Baugenehmigung auf die weiterführende Planung. Bisher ist noch nicht ein Spatenstich erfolgt und die Frustration unsererseits steigt neben und mit den Kosten kontinuierlich.
Wer sieht sich in einer ähnlichen Situation? Wie geht ihr damit um? Was haben wir für (rechtliche) Möglichkeiten? Wir freuen uns über einen Austausch!
Wir „bauen“ derzeit mit Roth Massivhaus und sind auf der Suche nach Mitstreitern, die sich wie wir im Planungsprozess befinden und mit unangenehm langen und inakzeptablen Wartezeiten konfrontiert werden.
Wir haben bereits im August 2021 unseren Hausbauvertrag unterschrieben, mussten dann enorme Bearbeitungszeiten für das Erstellen des Bauantrags in Kauf nehmen und warten nun seit fast 5 Monaten nach Erhalt der Baugenehmigung auf die weiterführende Planung. Bisher ist noch nicht ein Spatenstich erfolgt und die Frustration unsererseits steigt neben und mit den Kosten kontinuierlich.
Wer sieht sich in einer ähnlichen Situation? Wie geht ihr damit um? Was haben wir für (rechtliche) Möglichkeiten? Wir freuen uns über einen Austausch!

in welcher Region baust du ?
wir bauen auch mit Roth Massivhaus …
Wir sind mittlerweile sehr sprachlos
 
11ant

11ant

wir bauen auch mit Roth Massivhaus …
Wir sind mittlerweile sehr sprachlos
Man merkt es schon daran, dass Ihr zum Thema inhaltlich nichts beigetragen habt: Ihr habt @Egon2022 zwar zitiert, aber ohne seinem Beispiel zu folgen, auch etwas zum Hintergrund der eigenen Verärgerung zu erzählen. Der Zitierte baut übrigens laut Beitrag #18 offenbar in Berlin (den Bezirk finde ich nicht genannt).
 
Zuletzt aktualisiert 18.11.2024
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