WilderSueden
Wobei die Definition des Aufenthaltsraums scheinbar umstritten ist. Eine Sauna dient ja dazu sich dort absichtlich aufzuhalten (anders als z.B. eine Garage die man definitionsgemäß betritt um ins Auto zu steigen), andererseits ist eine Sauna eher nicht für längere Aufenthalte geeignet, besonders wenn ich Aufguss mache ;)Es enthält keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten (Definition Feuerstätte: bauliche und ortsfeste – aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte – Anlagen, in denen durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe Wärme erzeugt wird.).
Nach allem was ich in meiner Recherche rausgefunden habe, ist die Sauna im Grenzbereich wegen dem Aufenthaltsraum eine Grauzone die noch nicht richterlich geklärt ist.