Es muss halt jeder das bauen, was ihm gefällt (und was er bauen darf). Im Falle der Sauna im Garten würde ich einfach bei den zuständigen Behörden nachfragen oder als erste Anlaufstelle- sofern man die Sauna bauen lässt - beim Anbieter.
Nun ... das würde ggf. bedeuten, dass eine Garage mit einer Werkbank nicht auf der Grundstücksgrenze gebaut werden dürfte (?). Wie lange dürfe man sich denn dann maximal in der Garage aufhalten? :)
Was heißt ggf? Es ist in allen Bundesländern untersagt, eine Garage zu missbrauchen - keine Lagerung von Möbeln, keine Werkbank, kein Aufenthalt. :cool::p
Was heißt ggf? Es ist in allen Bundesländern untersagt, eine Garage zu missbrauchen - keine Lagerung von Möbeln, keine Werkbank, kein Aufenthalt. :cool::p
Das ist pauschal nicht richtig und hängt von der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes ab.
In einigen ist die Nutzung klar definiert in anderen nicht.